Update: KKH-IK ohne Rabattverträge in der Warenwirtschaft
Seit Monatsbeginn werden in der Lauer-Taxe für zwei Institutionskennzeichen (IK) der KKH keine Rabattverträge mehr angezeigt. Ursache ist eine unvollständige Meldung infolge einer IT-Umstellung. Darum sollen Apotheken ein festgelegtes IK händisch eingeben.
„Zum Meldedatum 01.02.2026 ist es durch eine IT-Umstellung bei der KKH zu einer unvollständigen Meldung der Rabattarzneimittel in dem ABDA Artikelstamm gekommen“, heißt es von der Kasse. Darum kann es bei Versicherten auf deren elektronischer Gesundheitskarte eines der beiden IK vermerkt ist, zu Problemen kommen. Für die Apotheke ist das auf dem Rezept – papiergebunden und elektronisch – angegebene Kassen-IK verbindlich und somit für die Prüfung von Rabattverträgen und die Auswahl des abzugebenden Arzneimittels maßgeblich.
Wie die KKH informiert, konnte gemeinsam mit der ABDATA sichergestellt werden, dass die korrekte Meldung Mitte Februar erfolgt. Bis dahin bittet die Kasse die Apotheken, aktiv das IK 100175502 der KKH zu nutzen. Für dieses IK sind Rabattverträge ordnungsgemäß hinterlegt. „Durch manuelle Nutzung des IK 100175502 ist sichergestellt, dass Versicherte kein abweichendes Arzneimittel erhalten und die Kontinuität der Versorgung innerhalb der Rabattarzneimittel gewährleistet ist“, so die Kasse.
Retaxationen haben die Apotheken nicht zu befürchten. Denn wie die Kasse mitteilt, werden Apotheken aufgrund der nicht rabattvertragskonformen Abgabe nicht retaxiert, wenn aktuelle für die betroffenen IK eine Abgabe gemäß Rahmenvertrag und nicht Rabattvertrag erfolgt – wenn entsprechend der Abgaberabgfolge gemäß Rahmenvertrag geliefert wurde.
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