2026: Mehr Geld für PTA mit Kind
In wenigen Wochen ist das Jahr 2025 Geschichte. Mit dem Jahreswechsel stehen einige Änderungen bevor. Für PTA mit Kind gibt es 2026 mehr Geld. Denn: Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag steigen.
Erst in diesem Jahr durften sich Mütter und Väter über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Denn das Kindergeld liegt seit Januar bei 255 Euro pro Monat und Kind und damit monatlich 5 Euro höher als noch im Vorjahr. Nun steht die nächste Erhöhung bevor. Im kommenden Jahr erhalten Eltern demnach 259 Euro/Monat für den Nachwuchs.
Zur Erinnerung: Kindergeld gibt es in der Regel für Eltern von Kindern unter 18 Jahren. Der Nachwuchs muss dabei im selben Haushalt leben, regelmäßig versorgt werden und der Wohnsitz der Familie muss in Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz sein. Die Zahlung erfolgt einkommensunabhängig, sodass die Höhe nicht variiert, sondern für alle Anspruchsberechtigten gleich ist.
Übrigens: Reicht das Einkommen von Müttern und/oder Vätern nur knapp für den Lebensunterhalt beziehungsweise nicht für die ganze Familie, kann Anspruch auf den Kinderzuschlag bestehen. Dieser wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt und richtet sich nach der Höhe des Haushaltseinkommens.
Kinderzuschlag, Mindestlohn und Co. steigen: 2026 mehr Geld
Außerdem steigt 2026 der Kinderfreibetrag, und zwar auf 6.828 Euro pro Jahr – ein Zuwachs von 156 Euro. „Die Erhöhung erfolgt automatisch und aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten“, heißt es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Kinderfreibeträge werden nicht ausgezahlt, sondern bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Sie führen dazu, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen“, heißt es auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das heißt: Bis zu diesem Betrag müssen Erziehungsberechtigte auf ihr Einkommen keine Steuern zahlen und haben somit 2026 mehr Netto von ihrem Bruttoeinkommen.
Auch die bereits im Sommer vorgeschlagene Mindestlohnerhöhung wurde kürzlich vom Bundeskabinett beschlossen, sodass ab Januar 2026 ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt. Ein Jahr später kommt die nächste Steigerung auf 14,60 Euro die Stunde. Dieser greift für alle Beschäftigten, auch für Minijobber:innen. Für letztere gilt außerdem eine höhere Verdienstgrenze von 602 Euro/Monat.
Eine Änderung gibt es zudem beim „Essensgeld“ für PTA. So sollen künftig als Sachbezugswerte für die Verpflegung 345 Euro pro Monat (zuvor 333 Euro) gelten.
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