Vertretung reicht nicht: Adexa will mehr Qualifizierung für PTA
In einer Stellungnahme zur geplanten Apothekenreform äußert die Adexa einige kritische Punkte – allem voran, wenn es um die weitere Qualifizierung für PTA geht. Denn eine Vertretungsbefugnis allein reiche nicht. Auch beim Honorar hat die Gewerkschaft klare Vorstellungen.
Mit dem von ihr vorgelegten Entwurf für eine Apothekenreform – genau dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) – hat Gesundheitsministerin Nina Warken für Wirbel gesorgt, vor allem aufgrund der fehlenden Honorarerhöhung. Doch auch die vorgesehene zeitweise Vertretungsbefugnis für PTA ruft Diskussionen hervor. Laut dem Referentenentwurf sollen vertretungsberechtigten PTA die Apothekenleitung für maximal 20 Tage im Jahr, davon zusammenhängend höchstens zehn Tage, an denen die Apotheke dienstbereit ist, vertreten können.
Während sich der Bundesverband der PTA (BVpta) in einer Stellungnahme für eine weitere Stärkung der PTA in Form einer neuen Qualifikationsstufe „Pharmazie-Assistenz (PA)“ ausgesprochen hat, schlägt die Adexa in eine ähnliche Kerbe. Der Apothekengewerkschaft zufolge genügt die allein auf die Vertretung bezogene Weiterbildungsoption für PTA nicht. „Weder kann der Fachkräftemangel so behoben werden, noch wird der PTA-Beruf insgesamt gestärkt und weiterentwickelt“, heißt es in einer Stellungnahme. Folglich hätten die im Entwurf vorgesehenen Möglichkeiten zur Weiterbildung von PTA „keinerlei positiven Effekt für die Angestellten in den Vor-Ort-Apotheken.“
Die Gewerkschaft appelliert in Bezug auf die Möglichkeit der weiteren Qualifizierung für PTA daher zu einer ausgewogenen Diskussion und Abwägung, wie sowohl die Interessen der angestellten Apotheker:innen als auch die der PTA Berücksichtigung finden könnten.
Zuschläge auch auf Personal umlegen
Mehr Fort- und Weiterbildung fordert die Adexa auch im Hinblick auf die geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Medikationsmanagement oder in der Prävention. Denn diese könnten zwar dazu beitragen, die Apothekenberufe attraktiver zu machen, allerdings sei damit auch mehr Verantwortung verbunden. Um dieser gerecht zu werden, brauche es ausreichend Zeit und Qualifikation sowie eine flächendeckende Fortbildungsstrategie. Andernfalls bestehe die Gefahr, „dass zusätzliche Leistungen einfach on top geleistet werden müssen.“
In puncto Honorar äußert sich die Gewerkschaft kritisch, denn die im Koalitionsvertrag angekündigte Honorarerhöhung für Rx-Präparate fehlt bekanntlich im Entwurf. Diese sei jedoch entscheidend, um Fachkräfte zu sichern und ausreichend Berufsnachwuchs zu gewinnen. Daher hält die Gewerkschaft an ihrer bereits seit Langem geforderten Personalzulage von 80 Cent auf das Fixum fest – „damit die Vor-Ort-Apotheken auskömmliche Gehälter und attraktivere Ausbildungsvergütungen zahlen können.“
Doch damit nicht genug. Die Adexa fordert außerdem, dass die geplanten Zuschläge für Landapotheken nicht nur zur Stabilisierung der Betriebe genutzt werden sollten, sondern auch für ein Gehaltsplus für die Angestellten. Außerdem sollen die Zuschüsse für Notdienste und Co. nur an Apotheken gezahlt werden, in denen bereits Tarifbindung für die Mitarbeitenden besteht.
„Nur wenn wirtschaftliche Stabilität und faire Arbeitsbedingungen zusammen gedacht werden, kann die Apothekenreform tatsächlich das leisten, was sie verspricht: die wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten und Fachkräfte an Apotheken binden“, so das Fazit.
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