Clotrimazol-Ohrentropfen: Die Kasse zahlt
Im August hatte Infectopharm Otomyk auf den Markt gebracht. Jetzt sind die Clotrimazol-haltigen Ohrentropfen zur Behandlung einer pilzbedingten Otitis externa voll erstattungsfähig.
Mit Otomyk steht erstmals ein speziell für den Gehörgang entwickeltes und getestetes Arzneimittel zur Behandlung von Otomykosen zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits in seiner Sitzung im Juli die Aufnahme von Clotrimazol zur Behandlung der pilzbedingten Otitis externa in die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wurde die Änderung rechtswirksam. Seit dem 9. Oktober kann Otomyk zulasten der Kasse verordnet werden.
Eine Otomykose – Pilzinfektion des äußeren Gehörganges – ist meist durch grauschwarze oder gelbe, von watteartigem Material umgebene Punkte sichtbar. Ist Candida albicans der Auslöser, sind die Pilze nicht sichtbar, aber es findet sich in der Regel ein verdicktes, cremig-weißes Exsudat. Behandelt wurde der Pilzbefall bislang mit dafür nicht zugelassenen antimykotischen Tropfen oder Salben.
Otomyk enthält Clotrimazol, ein jahrzehntelang erfolgreich eingesetztes Breitspektrum-Antimykotikum bei Pilzerkrankungen der Haut. Neu ist dessen gezielte Anwendbarkeit am Ohr. Das Azol-Antimykotikum soll zweimal täglich über einen Zeitraum von 14 Tagen angewendet werden. Die konservierungsmittelfreien Ohrentropfen sind in Einzeldosen erhältlich und sind für Patient:innen ab einem Alter von einem Monat geeignet.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Stolperfallen beim Verbandmittel-Rezept
Verbandmittel sind zulasten der Kassen erstattungsfähig. Doch bei der Rezeptbelieferung gibt es einige Stolperfallen, die es auszulassen gilt. Ärzt:innen können Verbandstoffe …
Terbinafin-Creme fehlt Warnhinweis
Fungizid-Ratiopharm (Terbinafin) extra 10 mg/g Creme fehlen auf der Umverpackung der Warnhinweis und Angaben zur Haltbarkeit. Das Risiko für Anwender:innen …
Medizinprodukte: Das ist neu
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wurde Ende 2025 angepasst. Damit entfallen Pflichten für die Apotheke. Dazu gehören unter anderem die Dokumentationspflicht und …












