Titandioxid: Keine Einstufung als krebserregend
Seit rund drei Jahren ist Titandioxid in Lebensmitteln bereits verboten. Der Grund: Der Stoff könnte bei Menschen unter gewissen Voraussetzungen karzinogen wirken. Doch nun zeigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einmal mehr: Die Einstufung von Titandioxid als krebserregend ist nichtig: „Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Einstufung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff.“
Titandioxid verleiht Lebensmitteln eine weiße Farbe und kommt in Backwaren, Brotaufstrichen, Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Das weiße Farbpigment wird auch in Süßwaren und Überzügen, wie beispielsweise in Dragees und Kaugummis verwendet. Dabei kann Titandioxid als Trägerstoff für andere Farbpigmente dienen.
Doch bereits 2017 sprach der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Empfehlung aus, den Stoff als kanzerogen einzustufen, nachdem die französische Nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umweltsicherheit und Arbeitsschutz dies vorgeschlagen hatte. 2019 folgte eine Verordnung der Europäischen Kommission, mit der festgestellt wurde, „dass es sich um einen Stoff handele, bei dem der Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen bestehe, wenn er in Pulverform mit mindestens 1 Prozent Partikel mit aerodynamischem Durchmesser von höchstens 10 μm eingeatmet werde.“ Knapp drei Jahre später folgte das Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171).
Übrigens: Für die Nutzung in Arzneimitteln gilt das Verbot nicht.
Titandioxid muss nicht als krebserregend eingestuft werden
Doch nachdem unter anderem verschiedene Hersteller die Einstufung von Titandioxid als krebserregend vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) angefochten hatten, wurde diese Ende 2022 für nichtig erklärt. Der Grund: methodische Mängel beziehungsweise Fehler bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Daten, die als Basis dienten.
Nun bestätigt der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von Anfang August die Entscheidung des EuG, dass Titandioxid nicht als kanzerogen einzustufen ist. „Das Gericht hat nämlich zu Recht entschieden, dass der RAC nicht alle für die Bewertung der fraglichen wissenschaftlichen Studie relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt hatte“, heißt es zur Begründung.
Achtung: Das EuGH-Urteil belegt nicht automatisch die Unbedenklichkeit von Titandioxid. Welche Risiken mit dem Stoff verbunden sein können, hängt unter anderem vom jeweiligen Expositionsweg ab, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung in seinen FAQ klarstellt. Das größte Risko für eine potenzielle Aufnahme besteht demnach bei der Inhalation, das geringste bei systemischer Anwendung.
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