Geld für PTA-Ausbildung per Gesetz
Darüber, dass der PTA-Beruf attraktiver werden muss, um Nachwuchs zu gewinnen, herrscht Einigkeit. Über das Wie wird diskutiert. Ein Vorschlag ist die duale Ausbildung. Der Apothekerverein Berlin hatte beim Deutschen Apothekertag (DAT) einen entsprechenden Antrag gestellt, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Doch der wurde abgebügelt. Ein Antrag zur Ausbildungsvergütung von PTA fand hingegen eine Mehrheit. Dass PTA Geld während der Ausbildung erhalten, soll gesetzlich verankert werden.
„Die PTA ist ein ganz klarer Assistenzberuf und das geht nicht in einer dualen Ausbildung“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. Das sei ein ganz anderes System und die PTA-Schulen auf den normalen Unterricht und das anschließende Praktikum ausgerichtet. „Wir haben das in Vorbereitung zu dem neuen PTA-Ausbildungsgesetz lange diskutiert und es waren die Argumente eindeutig dafür, dass wir sagen, wir lassen es so, wie es ist“, so Benkert.
Unter den Delegierten wurde heftig das Für und Wider diskutiert – auch über eine Abwertung des PTA-Berufes. Der Assistenzberuf werde mit einer dualen Ausbildung dem Ausbildungsberuf PKA gleichgestellt. Der Antrag konnte keine Mehrheit finden.
Einigkeit herrschte aber darüber, dass eine Ausbildungsvergütung nötig sei, um den Beruf attraktiver zu machen und mit anderen Gesundheitsberufen konkurrenzfähig zu sein. Ein DAT-Antrag wurde von der Apothekerkammer des Saarlandes gestellt. PTA sollen während der Ausbildung vergütet werden.
„Die PTA sind als Arbeitskräfte in der öffentlichen Apotheke unersetzlich“, so Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes. Der eklatante Mangel an PTA in der Apotheke zeige aber, dass nicht nur die Attraktivität des Berufes selbst, sondern schon die Attraktivität der Ausbildung deutlich nachgelassen habe. Ein Hauptgrund sei die fehlende Ausbildungsvergütung, wie sie in anderen Berufen gezahlt werde. „Wenn aber der PTA-Beruf eine Zukunft haben soll, muss bereits die Ausbildung deutliche Anreize setzen. Dies ist nur möglich, wenn während der Ausbildung der angehenden PTA eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird“, appelliert Saar.
Der Gesetzgeber ist aufgerufen, analog zu den für die sonstigen Gesundheitsfachberufe getroffenen Regelungen zur Ausbildungsvergütung im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KFG) eine rechtliche Grundlage für eine Ausbildungsvergütung für PTA zu schaffen.
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