60 Euro für Pflegehilfsmittel: Erleichterungen bis Jahresende verlängert
60 Euro bis Jahresende, Apotheke kann Empfang bestätigen: Corona ist noch nicht vorbei. Kein Wunder, dass der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung verlängert hat, und zwar bis zum Jahresende.
Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale wurde zum 1. April 2020 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht und daran wird sich vorerst nichts ändern. Anspruchsberechtigte können noch bis zum 31. Dezember 2021 bis zum monatlichen Pauschalbetrag von 60 Euro versorgt werden. Anspruch haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, in Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen leben und mindestens Pflegegrad 1 haben. Wer vorübergehend ins Krankenhaus oder in ein Pflegeheim muss, verliert den Anspruch. Gesetzesgrundlage ist § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Ein Rezept muss nicht vorgelegt werden, aber ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Apotheken dürfen weiterhin – bis zum Jahresende – gegenüber den Pflegekassen Preise oberhalb der Vertragspreise geltend machen, wenn die tatsächlichen Preise überschritten werden. Die Ausnahmeregelung wurde bereits im vergangenen Jahr aufgrund der gestiegenen Preise bei Desinfektion, Mundschutz, Handschuhen und Co. wegen der Corona-Pandemie getroffen.
Außerdem dürfen Apothekenmitarbeiter:innen weiterhin den Empfang bestätigen. Eigentlich müssen die Versicherten den Erhalt des Hilfsmittels selbst quittieren und dazu das Rezept auf der Rückseite im dafür reservierten Feld unterschreiben. Doch darauf kann weiterhin, und zwar bis zum Jahresende, verzichtet werden.
„Auf die Erbringung von Unterschriften durch die Versicherten (Empfangsbestätigung, Beratungsdokumentation, Lieferschein etc.) kann bei Versorgungen ohne und mit persönlichem Kontakt verzichtet werden“, teilt der GKV-Spitzenverband mit. „Der Leistungserbringer unterzeichnet die Dokumente an den Stellen, wo im Normalfall die Unterschrift der Versicherten vorgesehen ist, und macht deutlich, dass die Unterzeichnung durch ihn aufgrund der Corona-Pandemie notwendig war.“ Alternativ kann auch die zustellende Person den Empfang bestätigen. Aber Vorsicht: Es ist nicht ausreichend, anstelle der Unterschrift nur den Hinweis auf die Corona-Pandemie auf der Rückseite zu vermerken.
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