Heute vor 54 Jahren – am 18. März 1968 – wurde das „Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten“, kurz PTA-Gesetz, verabschiedet und trat kurz darauf in Kraft – trotz Widerstand mancher Apotheker:innen. Heute sind PTA die größte Berufsgruppe in öffentlichen Apotheken. Von den insgesamt mehr als 160.000 Beschäftigten waren im Jahr 2020 laut „Zahlen, Daten, Fakten 2021“ der Abda 68.765 PTA – der Frauenanteil liegt bei knapp 97 Prozent. 2023 wird der PTA-Beruf reformiert.
Viel getan hat sich in den mehr als 50 Jahren in puncto PTA-Reform nicht, obwohl sich das Berufsbild und die Aufgaben gewandelt haben. Denn die Kolleg:innen übernehmen in den Apotheken mehr als nur die angedachten Arbeiten in Rezeptur und Labor, sondern schmeißen auch den Handverkauf mit allem, was dazugehört. Die Berufsgruppe ist beratungsstark, empathisch und ein wahrer Kundenmagnet, der sich immer wieder fortbildet. Eine Reform war also längst überfällig – die Wende kam mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten“, kurz PTA-Reformgesetz, das Ende 2019 verabschiedet wurde und ab Januar 2023 greifen soll.
2023: Was ändert sich nach mehr als 54 Jahren beim PTA-Beruf?
PTA-Ausbildung
Die Ausbildung für angehende PTA soll künftig moderner und attraktiver werden. Dabei bleibt die Ausbildungsdauer unverändert – zwei Jahre schulischer Teil gefolgt von sechs Monaten praktischer Ausbildung. Letztere wird in Apotheken, ausgenommen Zweigapotheken, durchgeführt. Träger des halbjährigen Praktikums sind nicht nur die Apothekenleiter:innen der öffentlichen Apotheken, sondern auch die Träger des Krankenhauses einer Krankenhausapotheke. Die Praxisanleitung muss nicht zwingend von Apotheker:innen durchgeführt werden, denn auch andere Angehörige des pharmazeutischen Personals dürfen dies übernehmen, wenn sie über eine pädagogische Zusatzqualifikation und eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.
Die schulische Ausbildung umfasst insgesamt 2.600 Stunden. Dabei gibt es drei Themengebiete, die einen besonderen Stellenwert erhalten:
- 480 Stunden sind für „galenische Übungen“ vorgesehen.
- 320 Stunden behandeln „Arzneimittelkunde, einschließlich Informationen und Beratung sowie Beratung und Nutzung digitaler Technologien“
- 280 Stunden widmen sich „chemisch-pharmazeutischen Übungen“.
Außerdem werden nun Vornoten eingeführt, die zu 25 Prozent in die Gesamtnote der staatlichen Prüfung einfließen.
Arbeiten ohne Aufsicht
PTA arbeiten unter Aufsicht. Zu den Aufgaben in der Apotheke gehören unter anderem die Herstellung von Arzneimitteln, die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln, die Abgabe, Information und Beratung von Arzneimitteln auf Rezept sowie im Rahmen der Selbstmedikation, die Abgabe apothekenüblicher Waren und die Erbringung apothekenüblicher Dienstleistungen sowie die Mitwirkung an Maßnahmen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern, die Nutzung digitaler Technologien und die Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen, die Mitwirkung an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern und die Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen.
Die Aufsichtspflicht kann jedoch entfallen, wenn:
- der/die PTA mindestens drei Jahre in Vollzeit oder in entsprechendem Umfang in Teilzeit in seinem/ihrem Beruf tätig ist und die staatliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“ abgeschlossen hat oder bei schlechterem Abschluss mindestens fünf Jahre als PTA tätig ist,
- ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer vorweisen kann,
- der/die Apothekenleiter:in sich im Rahmen einer mindestens einjährigen Tätigkeit in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der/die PTA die Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann.
Apothekenleiter:innen müssen nach schriftlicher Anhörung des/der PTA Art und Umfang der Tätigkeiten festhalten, für die die Aufsichtspflicht entfällt. Ausgenommen vom Wegfall der Aufsichtspflicht sind das Herstellen von Parenteralia, das individuelle Stellen und Verblistern von Arzneimitteln sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid.
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