Hierzulande sind etwa 76 Prozent der Menschen grundimmunisiert; 62 Prozent haben bereits eine oder zwei Auffrischimpfungen erhalten (Stand 28. Oktober 2022). Ob ein dritter Booster, also eine 5. Impfung gegen Corona sinnvoll ist, beantwortet das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Ziel der Auffrischungsimpfung, für die ein mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommt, ist die Erhöhung des Impfschutzes gegen Covid-19 – vor allem bei bestimmten Personengruppen, beispielsweise älteren Personen. Der Grund: Der erlangte Impfschutz lässt mit der Zeit nach – zum einen, weil immer wieder neue Virusvarianten das Infektionsgeschehen bestimmen und zum anderen, weil die Antikörperantwort mit der Zeit schwindet. Daher kann bei älteren Personen aufgrund der Immunoseneszenz eine 5. Impfung gegen Corona sinnvoll sein.
5. Impfung wann sinnvoll?
Personen mit besonderen Risiken – dazu gehören unter anderem Hochbetagte, Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen sowie Menschen mit Immundefizienz – können laut Robert-Koch-Institut (RKI) über die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) hinaus empfohlene Anzahl an Corona-Impfungen immunisiert werden.
Eine 5. Impfung ist möglich, wenn die zweite Auffrischungsimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell und nur gemeinsam mit einer Ärztin oder einem Arzt getroffen werden, so das BMG.
Wann setzt der Impfschutz ein? Eine Ende Oktober 2021 im Fachblatt The Lancet veröffentlichte Studie zeigt, dass der Impfschutz ab sieben Tagen nach der Auffrischimpfung eintritt. Studienergebnisse aus Israel zeigen einen Effekt nach zwölf Tagen. „Folglich ist davon auszugehen, dass der Impfschutz der Booster-Impfung nach etwa sieben bis zwölf Tagen einsetzt“, heißt es vom BMG.
Fresh-up: Zweiter Booster
Derzeit wird eine zweite Auffrischungsimpfung folgenden Personengruppen empfohlen:
- Menschen ab 60 Jahren
- Menschen ab fünf Jahren mit bestimmten Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit Immunschwäche
- Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen
- Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.
Der zweite Booster soll sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 4 Monate ist in begründeten Fällen möglich. Bei immungesunden Personen ist jedoch ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger.
Wann besteht ein vollständiger Impfschutz?
Ein vollständiger Impfschutz liegt seit dem 1. Oktober vor:
- nach drei Einzelimpfungen; Achtung: Die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein.
- nach zwei Einzelimpfungen
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer per PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
- PLUS einer per PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Die Einzelimpfungen müssen laut Infektionsschutzgesetz mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die in der EU oder im Ausland zugelassen sind – letztere müssen von ihrer Formulierung her identisch mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff sein.
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