4,50 Euro: Testpauschale steigt rückwirkend und vorübergehend
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) und die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) werden angepasst. Rückwirkend zum 1. Dezember erhalten Apotheken eine Testpauschale in Höhe von 4,50 Euro – allerdings nur zeitlich befristet. Außerdem wird das Honorar für das Impfzubehör auf 3,72 Euro angehoben.
TestV
Die TestV wird in § 11 „Vergütung von Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung“ angepasst. Leistungserbringer können derzeit für die Sachkosten eine Pauschale in Höhe von 3,50 Euro je selbst beschafftem PoC-Antigen-Test und Antigen-Test zur Eigenanwendung abrechnen. Für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 erhöht sich die Pauschale um einen Euro. „Für Leistungen vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 beträgt die Pauschale nach Satz 1 je Test 4,50 Euro.“
CoronaImpfV
Die CoronaImpfV wird unter anderem in § 8 Absatz 2 angepasst. Bislang erhält der Großhandel für die Abgabe von selbst beschafftem Impfbesteck an die Apotheken eine Vergütung in Höhe von 2,80 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche Spikevax – sonst sind es 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Vial. Das Honorar wird auf 3,72 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche erhöht.
Außerdem werden neue Absätze hinzugefügt. Darunter Absatz 4: „Für den im Zusammenhang mit der Abgabe von Impfstoffen durch von den Ländern beauftragte Großhändler an von den Ländern mitgeteilte Lieferorte entstehenden Aufwand, insbesondere für den Transport, die Konfektionierung und die Organisation, erhält der Großhändler eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche.“ Auch hier beträgt das Honorar für das selbstbeschaffte Impfzubehör 3,72 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche. Beide Vergütungen werden durch das jeweilige Land abgerechnet.
Die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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