17. bis 23. Mai: Keine Obergrenze für Zweitimpfungen mit Comirnaty
Auch in der Woche vom 17. bis 23. Mai steht den Praxen der Corona-Impfstoff nur in begrenzter Menge zur Verfügung. Die Mediziner:innen sollen von Comirnaty (BioNTech) in erster Linie Zweitimpfungen bestellen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sollen pro Ärzt:in in der übernächsten Woche maximal zwölf Dosen Comirnaty (entspricht zwei Vials) für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Für Zweitimpfungen soll es keine Obergrenze geben.
Rund 2,6 Millionen Impfdosen sollen die Praxen für die Woche vom 17. bis 23. Mai bestellen können. Zur Verfügung stehen laut KBV etwa 1,6 Millionen Impfdosen Comirnaty und etwa eine Million Dosen Vaxzevria (AstraZeneca). Ab Juni soll die doppelte Menge Comirnaty (rund drei Millionen Impfdosen) zur Verfügung stehen. Die KBV erwarte, dass sich die aus den unzureichenden Impfstoffmengen folgende angespannte Liefersituation dann verbessert.
Comirnaty: Keine Obergrenze für Zweitimpfungen
Die Praxen müssen wie gewohnt ihre Bestellung bis Dienstag (11. Mai) zwölf Uhr an die Apotheken übermitteln. Bestellt wird impfstoffspezifisch auf Muster-16-Formular unter Angabe der benötigen Anzahl an Impfdosen. Erst- und Zweitimpfungen sind getrennt zu verordnen. Die Praxen sollen als Zweitimpfungen möglichst nur die Anzahl der Dosen Comirnaty bestellen, die sie in der Woche vom 6. bis 11. April verimpft haben. „Es gibt dafür keine Obergrenze“, so die KBV.
„Für Erstimpfungen können maximal zwei Vials von BioNTech/Pfizer pro Arzt bestellt werden.“ Da die Bestellungen der Zweitimpfungen priorisiert werden, weist die KBV die Praxen darauf hin, dass nicht jede/r Ärzt:in mit Comirnaty für Erstimpfungen beliefert werden kann. „Da die Impfstoffmenge nach wie vor begrenzt ist, hängt die tatsächliche Liefermenge pro Arzt für Erstimpfungen von der Anzahl der bestellenden Ärzte und der Bestellmenge insgesamt ab.“
Für die Bestellung von Vaxzevria gibt es keine Obergrenze. Die Priorisierung für den Vektorvirenimpfstoff wurde aufgehoben. Ärzt:innen können laut KBV ab sofort alle impfwilligen Personen mit AstraZeneca impfen. „Dies umfasst nach Angaben des BMG ausdrücklich auch unter 60-Jährige, die sich gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoabwägung bewusst für das Vakzin von AstraZeneca entscheiden.“
Außerdem kann der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung mit Vaxzevria in Absprache mit dem Impfling gemäß der Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen individuell festgelegt werden.
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