Wohnzimmer statt Apotheke: Freund:innen und Familie privat beraten – Ja oder Nein?
Du kennst es: Die Arbeit als Apothekenangestellte:r hört praktisch nie auf. Denn auch im Privatleben ist oftmals dein Rat gefragt, beispielsweise bei Freund:innen oder der Familie. Aber können PTA auch privat beraten und was ist dabei zu beachten?
So viel vorweg: Eine offizielle Handlungsempfehlung, für den Fall, dass du im Privatleben um pharmazeutischen Rat gefragt wirst, gibt es nicht. Du entscheidest also selbst, ob du als PTA auch privat beraten möchtest oder nicht. Immerhin kann niemand von dir verlangen, in deiner Freizeit an die Arbeit zu denken – auch wenn es noch so schnell gehen mag.
Denn bei der Beratung von Freund:innen und Co. können sich gleich mehrere Probleme ergeben: Oftmals sind dir und auch dem/der Patient:in selbst nicht alle Informationen bekannt, die rund um die Behandlung wichtig sein könnten, beispielsweise Vorerkrankungen und Co. Besonders wenn es um heikle Themen geht, offenbart der/die Ratsuchende außerdem meist nicht alle Details, sodass ein fundierter Rat nur schwer möglich ist und sich Neben- und/oder Wechselwirkungen kaum abschätzen lassen. Hinzukommt, dass die Sorgfalt mitunter leidet, wenn PTA statt in der Apotheke privat zwischen Tür und Angel beraten. Gleiches gilt in puncto Schweigepflicht, wenn noch andere Personen anwesend sind.
Auf der anderen Seite bringt der/die Ratsuchende dir sein/ihr Vertrauen entgegen, indem er/sie dich um Hilfe bittet, die du dank deiner Expertise liefern kannst. Zudem ist bei einigen Patient:innen die Hemmschwelle geringer, wenn sie eine vertraute Person hinzuziehen können und andernfalls auf einen Apothekenbesuch verzichten würden.
Privat beraten: Darauf sollten PTA achten
Entscheidest du dich dafür, Freund:innen, Familie oder Bekannte im Privatleben zu beraten, solltest du dir einige Hinweise zu Herzen nehmen. Immerhin trägst du dann auch die Verantwortung dafür. Beachte daher Folgendes:
- Erfrage so viele Hintergrundinformationen wie möglich, um dir ein umfassendes Bild zu verschaffen.
- Liefere zusätzlich zu deinem Rat den Hinweis, dass er/sie die Beschwerden im Zweifel ärztlich abklären und/oder sich in der Apotheke nochmals ausführlich beraten lassen sollte.
- Wahre Distanz und lass dich bei der Empfehlung nicht von Emotionen beeinflussen.
- Achte darauf, dass deine Empfehlung so wenig Risiken wie möglich birgt, sodass sich der Schaden im Ernstfall in Grenzen hält.
- Gib keine Ratschläge, wenn du dich im jeweiligen Gebiet nicht auskennst und dir in puncto Behandlung nicht sicher bist.
- Berücksichtige möglichst auch privat die Regelungen aus § 20 Apothekenbetriebsordnung: Beantworte Fragen, erkläre die Wirkweise und zeige Risiken und Nebenwirkungen auf.
Wichtig: Fühlst du dich nicht wohl damit, als PTA außerhalb der Apotheke privat zu beraten, solltest du dies auch klar kommunizieren und Nein sagen.
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