Sechs Tage, sieben Tage mit und ohne Ausstellungsdatum oder einen Monat? Rezepte haben eine unterschiedliche Gültigkeit. Wie lange ein Rezept gültig ist und beliefert werden darf, verrät auch die Farbe.
Kassenrezepte sind rosa. Die Rede ist vom Muster-16-Formular. In den meisten Fällen sind die Verordnungen einen Monat gültig – ob ein Monat 28 oder 30 Tagen entspricht, variiert zwischen den einzelnen Kassen und sogar zwischen den Bundesländern. Die Kassen übernehmen im Gültigkeitszeitraum die Arzneimittelkosten – ausgenommen sind Festbetragsaufzahlungen – und Patient:innen leisten die Zuzahlung, wenn sie nicht befreit sind. Kassenrezepte können aber auch über die „Monatsfrist“ hinaus beliefert werden. Denn sie sind drei Monate gültig, allerdings erlischt der Erstattungsanspruch nach dem ersten Monat und die Kosten müssen von den Patient:innen selbst übernommen werden. Rosa ist aber nicht gleich rosa, denn Kassenrezepte können unterschiedliche Gültigkeiten haben.
Die sogenannten „Retinoid-Rezepte“ (Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin) sind laut § 3b Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach Ausstellungsdatum gültig, macht summasummarum sieben Tage. Außerdem darf der Bedarf von 30 Tagen (bei Rezepten für Frauen) nicht überschritten werden. In der AMVV ist nur von „Tagen“ die Rede. Hier wird nicht zwischen Werktagen und Wochentagen unterschieden.
Auch das Entlassrezept ist rosa. In der Regel sind Kassenrezepte aus dem Krankenhaus drei Werktage gültig – Ausstellungsdatum inklusive. Aufgrund der SARS-CoV-2-Ausnahmereglungen sind Rezepte, die derzeit im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, sechs Werktage gültig.
Hilfsmittelrezepte sind in der Regel 28 Tage gültig. Ein Blick in den Liefervertrag ist allerdings nötig, denn es gibt unterschiedliche Regelungen.
T-Rezepte sind weiß und bestehen aus zwei Teilen: Teil I zur Abrechnung mit der Krankenkasse und Teil II zur Übermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Verordnet werden dürfen nur Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid und keine anderen. Außerdem gilt: Nur ein Arzneimittel pro Rezept unter Angabe der Fertigarzneimittelbezeichnung oder des Wirkstoffes inklusive Stärke, Darreichungsform und Menge. T-Rezepte sind laut AMVV „bis zu sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“ Auch hier werden die Tage und nicht nur die Werktage mitgezählt.
Weiß oder blau können auch Privatrezepte sein. Hat der/die Ärzt:in keine Angabe zur Gültigkeit gemacht, sind Privatrezepte drei Monate gültig.
Auf einem grünen Rezept ist eine Empfehlung verordnet. Ist ein nicht-verschreibungspflichtiges Präparat vermerkt, ist die Gültigkeit unbegrenzt – bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt die Dreimonatsfrist.
BtM-Rezepte sind gelb. Sie dürfen binnen 28 beziehungsweise 30 Tagen beliefert werden, müssen aber innerhalb von acht Tagen – sieben Tage plus Ausstellungsdatum – in der Apotheke vorgelegt werden. Dazu heißt es in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung: BtM dürfen nicht auf eine Verschreibung abgegeben werden, „die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach §73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz.“
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