Dass Patient:innen Kassenrezepte nachreichen, kommt in der Apotheke immer wieder vor. Das ist zwar auch mit dem E-Rezept möglich, allerdings nur innerhalb von zehn Tagen. Außerdem müssen Kund:innen die Packungen mitbringen.
Wurde im Krankenhaus ein Privatrezept ausgestellt, zahlen Kassenpatient:innen das Präparat zunächst aus eigener Tasche. Zwar können Rezept und Quittung an die Kasse zur Kostenerstattung übermittelt werden, doch in der Regel reichen die Versicherten ein Kassenrezept in der Apotheke nach und erhalten dort den gezahlten Betrag abzüglich Zuzahlung und Mehrkosten zurück. Beim Muster-16 ist die Sache einfach, beim E-Rezept gibt es einiges zu beachten, denn bei der Abgabe muss die Charge dokumentiert werden.
Die Übermittlung der Charge ist bei der Belieferung eines E-Rezeptes verpflichtend. Grundlage ist § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung. Demnach gehört zum Abrechnungsdatensatz auch die Chargenbezeichnung des authentifizierungspflichtigen Arzneimittels – vorausgesetzt, der Data-Matrix-Code ist auf der Umverpackung zu finden. Einzig für das Blistern wurde eine Übergangslösung gefunden. Somit ist auch die Chargenübermittlung beim Nachreichen eines E-Rezeptes nötig.
Securpharm: Rückbuchungsfrist von zehn Tagen
Soll der Rezeptstatus im Nachgang geändert werden, ist dies bei einigen Softwaresystemen nur durch Rücknahme des vorherigen Vorgangs und einen erneuten Abverkauf der Packungen möglich. Weil die Packungen aus dem Vorgang – Status Privatrezept – storniert/zurückgenommen werden und im Status E-Rezept erneut abverkauft, ist dies bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, bei denen die Charge im Abgabesatz vermerkt werden muss, nur innerhalb von zehn Tagen möglich.
Der Grund: Die Rückbuchungsfrist bei Securpharm endet nach zehn Tagen. Das bedeutet: Hat die Apotheke eine Rx-Packung ausgebucht und auf den Status „abgegeben“ gesetzt, darf nur diese Apotheke die Schachtel zurückbuchen. Möglich ist dies aber nur, wenn die Ausbuchung maximal zehn Kalendertage zurückliegt und die Packung den Kontrollbereich der Apotheke nicht verlassen hat. Ist der Zeitraum abgelaufen, gibt es auch keine Ausnahme im Einzelfall.
Packungen mitbringen
Da die Charge im Abgabedatensatz übermittelt werden muss, sollten Kund:innen die Packungen mitbringen, alternativ ein Foto von der Charge. Nur so kann der Vorgabe der Abrechnungsvereinbarung nachgekommen werden.
Kinder-E-Rezept kann nicht immer nachgereicht werden
Kaufen Eltern Arzneimittel für Kinder, ist das Nachreichen eines E-Rezeptes nicht immer möglich. „Die nachträgliche Zuordnung eines E-Rezepts zu einem Verkaufsvorgang ist aktuell noch nicht möglich. Unsere Softwareentwickler arbeiten allerdings bereits an einer Implementierung“, heißt es von Noventi.
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