Wegen Lieferengpass: Einzelimport von Cotrimoxazol
Cotrimoxazol ist von Lieferengpässen betroffen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Patient:innen zu versorgen. Wie die AMK mit Bezug auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilt, können Apotheken hierzulande ein Kontingent an Cotrimoxazol über den Einzelimport bestellen.
Cotrimoxazol ist die Fixkombi im Mengenverhältnis 1:5 aus den beiden Antibiotika Trimethoprim und Sulfamethoxazol. Dem Duo werden bakterizide Eigenschaften zugesprochen, wobei die Wirkstoffe einzeln bakteriostatisch wirken. Cotrimoxazol-haltige Arzneimittel sind in verschiedenen Indikationen zugelassen. Darunter Infektionen der oberen und unteren Atemwege, Infektionen des Hals-Nasen-Ohren-Bereiches – mit Ausnahme einer durch Streptokokken ausgelösten Mandelentzündung – sowie Infektionen der Nieren und der ableitenden Harnwege. Außerdem ist die Fixkombi auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu finden.
Doch seit einiger Zeit sind Cotrimoxazol-haltige Arzneimittel von Lieferengpässen betroffen, und zwar voraussichtlich noch bis Ende des Jahres oder Mitte 2023. Betroffen sind die oralen Darreichungsformen Tabletten und Suspension.
Cotrimoxazol als Einzelimport verfügbar
Um die Versorgung der Patient:innen dennoch zu sichern, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun über die Möglichkeit des Einzelimports nach § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) von Cotrimoxazol-haltigen Arzneimitteln informiert, wie die AMK mitteilt. Die ausländische Ware könne über die internationalen Apotheken bezogen werden. Verfügbar seien insbesondere die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der Firma Eumedica in den Aufmachungen Englisch/Arabisch, Norwegisch, Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie Griechisch, so die AMK.
Nicht alle Präparate dürfen als Einzelimport aus dem Ausland bestellt und eingeführt werden. Die genauen Vorgaben sind in § 73 Absatz 3 AMG geregelt. So ist ein Import von Arzneimitteln, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, ausnahmsweise gestattet, wenn:
- eine Bestellung einer Einzelperson in geringer Menge vorliegt
Merke: Ein Import auf Vorrat ist nicht erlaubt! - das Arzneimittel in dem Staat rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde und
- hierzulande für das Indikationsgebiet kein vergleichbares Arzneimittel in Bezug auf Wirkstoff und Wirkstärke verfügbar ist.
Ein Einzelimport ist aber auch möglich, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Versorgungsmangel ausruft. Dies kann beispielsweise im Falle eines Lieferengpasses möglich sein, um den Engpass abzufedern.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
STELLEN statt Charge bis Ende 2026 erlaubt
Beim Blistern darf weiterhin STELLEN anstelle der Chargenbezeichnung im Abgabedatensatz dokumentiert werden. Die Ausnahmeregelung wurde bis zum Jahresende verlängert. Fehlt bei …
E-Rezept: Keine Retax bei fehlender Telefonnummer
Fehlt beim E-Rezept die Telefonnummer der verschreibenden Person, ist dies kein Retaxgrund. Grundlage ist die Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § …
Resturlaub: Chef:innen müssen PTA informieren
Haben PTA noch Resturlaub und konnten diesen auf das neue Jahr übertragen, bleibt bis zum 31. März Zeit, die freien …












