Die Erstimpfungen gegen SARS-CoV-2 in den Hausarztpraxen sind angelaufen. Impfstoff steht nur in begrenzten Mengen zur Verfügung – in jeder Woche sollen es aber sukzessive mehr Impfdosen werden. Da stellt sich die Frage nach den Zweitimpfungen: Wann ist damit zu rechnen, dass die Praxen die benötigten Dosen bestellen?
In den ersten beiden Wochen stand ausschließlich der Corona-Impfstoff von BioNTech für die Impfungen in den Hausarztpraxen zur Verfügung. In der dritten Impfwoche soll in den Praxen auch der Impfstoff von AstraZeneca verimpft werden. Für beide Vakzine gelten unterschiedliche Intervalle für die Zweitimpfung, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen.
Für die Folge- und Auffrischungsimpfungen gelten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI), die auch in der Coronavirus-Impfverordnung in § 5 Absatz 2 zu finden sind. Der empfohlene Abstand zwischen der Erst- und Folgeimpfung bei den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (BioNTech) und der COVID-19-Vaccine von Moderna liegt bei sechs Wochen; beim Vektorviren-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) soll ein Zeitraum von zwölf Wochen eingehalten werden.
Zweitimpfungen: Wann bestellen die Praxen?
Was bedeutet das für die Apotheken? Wann bestellen die Praxen die Zweitimpfungen? Rechnerisch wären Bestellungen der Zweitimpfungen von Comirnaty etwa ab Kalenderwoche 19 oder 20 zu terminieren. Also ab Mitte Mai, frühestens in der Woche vom 10. Mai, sodass in der 20. Kalenderwoche die Zweitimpfungen mit Comirnaty verabreicht werden können.
Wie die gemeinsame Bestellung von Erst- und Zweitimpfungen aussehen soll, wird noch auf Bundesebene abgestimmt. Erste Hinweise lieferte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Sollten Sie bereits Impfstoff für Zweitimpfungen benötigen, vermerken Sie die entsprechende Menge zunächst mit dem Hinweis ‚Zweitimpfung‘. Damit soll erreicht werden, dass Sie für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten, wie Sie benötigen. Wie die Bestellung in diesen Fällen dauerhaft erfolgen soll, wird aktuell noch mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt.“
Derzeit würden von den Hausarztpraxen gewünschte, vorgezogene Zweitimpfungen bei den Impfstoffzuteilungen noch nicht berücksichtigt.
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