Vergessen? E-Rezept nicht eingelöst
Nach dem holprigen Start und der flächendeckenden Einführung im Januar 2024 ist das E-Rezept längst Alltag – und erleichtert die Arbeit in den Apotheken, wie eine aktuelle aposcope-Befragung unter Apotheker:innen und PTA zeigt. Einige Herausforderungen gibt es noch zu meistern, darunter auch die vielen nicht eingelösten „vergessenen“ E-Rezepte.
Der Anteil an E-Rezepten im Vergleich zu allen in den Apotheken eingelösten Verordnungen liegt im Median bei 80 Prozent. Das bedeutet: Es laufen noch immer Muster-16-Verordnungen über Arzneimittel auf. Hinzu kommt, dass beispielsweise Betäubungsmittel und Hilfsmittel noch gar nicht elektronisch verordnet werden können.
Wird jedoch ein E-Rezept vorgelegt, ist dies eher eine Erleichterung und keine Belastung, sagen 64 Prozent der Befragten. Und auch beim Zeitaufwand kann das E-Rezept inzwischen punkten: Vier von zehn Befragten empfinden ihn im Vergleich zum Papierrezept als viel oder eher geringer. Für 31 Prozent macht es zeittechnisch keinen Unterschied und rund 24 Prozent geben an, mehr Zeit für die Bearbeitung aufzuwenden.
Und auch die Retaxsicherheit hat sich durch das E-Rezept verbessert, sagt mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Befragten. Zudem sind im Median nur 10 Prozent der elektronischen Verordnungen fehlerhaft. Wenn Fehler enthalten sind, gehören diese Top 5 dazu:
- Fehlerhafte Freitextverordnung (68 Prozent)
- Fehlende Freigabe/Signatur des E-Rezepts durch die Praxis (63 Prozent)
- Keine konkrete Arzneimittelangabe, nur Dosieranweisung angegeben (42 Prozent)
- Rezept technisch gesperrt, beispielsweise, weil die Verordnung bereits von anderer Apotheke abgerufen, aber nicht zurückgegeben wurde (29 Prozent)
- Fehlender oder falscher Name des/der Ärzt:in in der Signatur (11 Prozent)
Vergessene E-Rezepte
Doch längst nicht alle elektronischen Verordnungen werden auch eingelöst. Mitunter sind noch Medikationen offen, die nicht im Rahmen der Erstattungsfrist von in der Regel 28 Tagen eingelöst wurden – und das häufiger als bei Papierrezepten. Den Eindruck haben 58 Prozent der befragten Apotheker:innen und PTA. Die Gründe sind verschieden:
- Patient:in hat das E-Rezept vergessen (79 Prozent)
- Patient:in wusste nicht, dass ein E-Rezept ausgestellt wurde (63 Prozent)
- Patient:in hat nicht verstanden, wie das E-Rezept funktioniert (47 Prozent)
- Beim ersten Einlösen war aufgrund der Stapelsignatur noch kein E-Rezept abrufbar (45 Prozent)
- Patient:in wollte das Rezept nicht mehr einlösen, weil das Medikament beispielsweise nicht mehr benötigt wurde (29 Prozent)
- Medikament war nicht verfügbar/nicht lieferbar (27 Prozent)
- Patient:in konnte sich das Medikament (Zuzahlung, Privatrezept) nicht leisten (5 Prozent)
Zur Methodik: Am 14. und 15. Mai wurden insgesamt 300 verifizierte Apotheker:innen und PTA des aposcope-Panels zum E-Rezept online befragt.
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