Urlaubsplanung: Müssen kinderlose PTA immer Rücksicht nehmen?
Die Urlaubssaison steht vor der Tür. Damit kommt einmal mehr die Frage auf, ob kinderlose PTA bei der Urlaubsplanung zur Rücksichtnahme gegenüber Kolleg:innen mit Kind verpflichtet sind. Oder darfst du auch ohne Nachwuchs in den Sommerferien Urlaub nehmen?
Die Apotheke gilt bei vielen als familienfreundlicher Arbeitsplatz. So denken rund zwei Drittel der Kolleg:innen, dass Apotheke und Familie gut miteinander vereinbar sind, wie der große PTA-Gehaltsreport 2021 gezeigt hat. Doch nicht jede/r im Team hat Kinder. Im Gegenteil: Knapp sechs von zehn befragten PTA haben keinen Nachwuchs. In Sachen Urlaubsplanung bedeutet das mehr Flexibilität – zumindest in der Theorie. Denn auch für sie gibt es oftmals Einschränkungen. Immerhin ist beispielsweise die Ferienzeit in der Regel tabu beziehungsweise für Kolleg:innen mit Kind reserviert. Aber sind kinderlose PTA bei der Urlaubsplanung überhaupt zur Rücksichtnahme verpflichtet?
Generell gilt: Wer wann Urlaub nehmen darf, entscheidet letztlich die Apothekenleitung. Chef:innen müssen dabei jedoch laut Bundesrahmentarifvertrag die Wünsche der Mitarbeitenden bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Das bedeutet, du kannst auch ohne Kinder freie Tage in der Ferienzeit beantragen. Knifflig wird es jedoch, wenn sich dein Wunsch mit dem von anderen aus dem Team überschneidet. Dann muss die Apothekenleitung entscheiden, wer das Nachsehen hat.
Kinderlose PTA müssen bei Urlaubsplanung nicht immer zurückstecken
„Bei kollidierenden Urlaubswünschen mehrerer Beschäftigter müssen Arbeitgeber denjenigen Vorrang geben, die unter sozialen Gesichtspunkten diesen Vorrang verdienen. Der Arbeitgeber muss also abwägen, wer den Urlaub am nötigsten hat“, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund. Der Haken: Dabei spielt es eine wichtige Rolle, ob schulpflichtige Kinder zum Haushalt gehören und der/die Angestellte somit auf die schulfreie Zeit angewiesen ist oder aufgrund des Berufs des/der Partner:in nur zu einer bestimmten Zeit in den Urlaub gehen kann. Beide Faktoren müssen also bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Es gibt jedoch noch Hoffnung, denn das sind nicht die einzigen Kriterien. „Außerdem ist wichtig, wer in den letzten Jahren „am Zug“ war und wer seine Wünsche zurückstellen musste. Denn immer auf seinen Wunschurlaubstermin zu verzichten, kann niemandem zugemutet werden“, so der DGB weiter. Im Klartext heißt das: Musstest du als kinderlose PTA bei der Urlaubsplanung jahrelang zugunsten von Teammitgliedern mit Kind zurückstecken, kann dir ebenfalls Urlaub in den Ferien zustehen.
Übrigens: Chef:innen dürfen deinen Urlaubsantrag auch aus anderen Gründen ablehnen, beispielsweise, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen, dass du zu dieser Zeit in der Apotheke fehlst.
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