Beim Thema Pünktlichkeit scheiden sich die Geister. Während einige Kolleg:innen es damit nicht so genau nehmen und vor allem durch häufiges Zuspätkommen von sich reden machen, kann auch das Gegenteil für Ärger sorgen. Denn: Überpünktlichkeit ist ebenfalls ein No-Go.
„Zu früh ist auch unpünktlich“ – Diesen Satz haben die meisten schon einmal gehört oder selbst gesagt. Betrifft dies nicht nur das Privat-, sondern auch das Berufsleben, ist Ärger vorprogrammiert. Denn Überpünktlichkeit bietet einiges an Zündstoff. Allem voran leidet der Teamzusammenhalt, wenn bestimmte Kolleg:innen chronisch überpünktlich sind. Der Grund: Damit setzen sie andere aus dem Team unnötig unter Zeitdruck. Außerdem kommt schnell der Verdacht auf, dass sich der/die Überpünktliche vor dem/der Chef:in profilieren und andere Mitarbeitende schlecht dastehen lassen will.
Hinzukommt, dass sich Angestellte selbst damit keinen Gefallen tun. Denn wird die Überpünktlichkeit zur Gewohnheit, halten es die Kolleg:innen und der/die Chef:in für selbstverständlich, dass der/die Angestellte immer da ist und bestimmte Vorbereitungen übernimmt. So bleiben unangenehme Aufgaben mitunter an dir hängen. Stattdessen sollte im Team eine einheitliche Regelung getroffen werden, wie viele Minuten Angestellte vor Dienstbeginn – und vor dem Öffnungszeitpunkt – da sein sollen, um gemeinsam alles Notwendige vorzubereiten.
Und dann ist da noch die eigene Freizeit, die Mitarbeiter:innen bei Überpünktlichkeit verloren geht, obwohl dies gar nicht notwendig wäre.
Keine Vergütung für Überpünktlichkeit?
Auch in Sachen Vergütung ist bei Überpünktlichkeit Vorsicht geboten. Bist du stets deutlich vor deinem eigentlichen Dienstbeginn in der Apotheke oder fängst sogar schon früher mit der Arbeit an, solltest du dies mit dem/der Chef:in absprechen. Denn streng genommen sammelst du dadurch Überstunden. Und diese werden nur vergütet, wenn sie von der Apothekenleitung angeordnet oder geduldet werden. Außerdem heißt früher anfangen nicht automatisch früher gehen, schließlich bist du bis zu einer bestimmten Uhrzeit für den Dienst eingeteilt.
Achtung: Die Zeit, die du für das Anziehen des Kittels benötigst, zählt als sogenannte Rüstzeit zwar zur Arbeitszeit, unnötig in die Länge ziehen solltest du das Umziehen allerdings nicht.
Mehr aus dieser Kategorie
Seit Januar 40 Cent mehr pro Grippeschutzimpfung
In der Regel wird von Oktober bis Mitte Dezember gegen Grippe geimpft. Mehr Geld gibt es für die Apotheken aber …
ePA: Was gilt bei Löschung?
Vor rund einem Jahr sorgte der verpflichtende Rollout des E-Rezepts hierzulande für Wirbel und der Start verlief holprig. Nun steht …
Pharmazeutische Bedenken: Was gilt, wenn der Preisanker überschritten wird?
Ist ein Austausch auf das gemäß Rahmenvertrag abzugebende Arzneimittel aufgrund von pharmazeutischen Bedenken nicht möglich, darf ausgetauscht werden. Unter Umständen …