Über Konkurrenzapotheke lästern: Was droht PTA?
„Dann gehe ich in eine andere Apotheke“ – Dieser Satz fällt im HV beinahe täglich, wenn Patient:innen nicht so versorgt werden, wie sie es sich wünschen. Doch ein Abwandern von Kund:innen können sich viele Apotheken in der aktuellen Situation nicht leisten. Stichworte Kostensteigerung, Honorarkürzung und Co. Über die Konkurrenzapotheke zu lästern, um Kund:innen zu halten, ist jedoch tabu, oder?
Das Apothekensterben setzt sich fort und viele Teams kämpfen Tag für Tag um das wirtschaftliche Überleben. Kein Wunder, dass bei einigen Kolleg:innen der Konkurrenzgedanke aufkommt. „Apotheke ist Wettbewerb“, betonte zuletzt auch Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des LAV Niedersachsen im Rahmen des Apothekenprotestes der Region Nord. Doch dabei gibt es Grenzen. So ist es beispielsweise ein No-Go, über eine Konkurrenzapotheke zu lästern.
Über Konkurrenzapotheke lästern: Meinungsfreiheit versus Wettbewerbsverstoß
Generell gilt: Das allgemeine Recht auf freie Meinungsäußerung, das im Grundgesetz verankert ist, hat seine Grenzen – besonders im Wettbewerbskontext. So ist es tabu, Mitbewerber:innen absichtlich schlechtzureden. Denn gemäß § 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt unlauter, „wer 1. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft“. Gleiches gilt, wenn (unbewiesene) Tatsachen behauptet werden, die der Konkurrenz bewusst schaden sollen.
Entscheidend ist außerdem, in welchem Umfeld die Äußerungen getätigt werden. Lästern PTA gegenüber Kund:innen über eine andere Apotheke, ist dies etwas anderes als im privaten Bereich. Denn ersteres kann als Versuch der Beeinflussung angesehen werden und ist laut UWG ebenfalls verboten. In § 3 „Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen“ heißt es: „Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.“
Über die Konkurrenzapotheke zu lästern – besonders vor Kund:innen –, ist also tabu. Wer gegen das Verbot verstößt, kann auf Unterlassung oder sogar Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Somit kann es zum einen für die Apotheke teuer werden, wenn sich Mitarbeitende entsprechend öffentlich äußern. Mehr noch: Angestellte können damit das Interesse des/der Arbeitgeber:in verletzten, sodass unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
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