Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) diskutiert am Donnerstag über die Altersgrenze für Triptane und Schlafmittel. Während die Grenze bei Triptanen wackelt, könnte sie für apothekenpflichtige rezeptfreie Schlafmittel kommen.
Triptane
Weil sich mit zunehmendem Alter der Stoffwechsel ändert, sollen Patienten ab einem Alter von 65 Jahren einige Arzneimittel nur noch mit Vorsicht anwenden. Daher waren der OTC-Switch von Naratriptan im Jahr 2005 und Almotriptan im Jahr 2007 an Altersbeschränkungen geknüpft. Beide Triptane sind nur für die Akutbehandlung eines Migräneanfalls mit oder ohne Aura im Alter zwischen 18 und 65 Jahren ohne Rezept erhältlich. Vorausgesetzt, der Arzt hat die Erstdiagnose gestellt. Künftig soll es bei den Triptanen keine Altersbeschränkung mehr geben.
Diese unpraktikable Regelung war auch 2012 ein Grund, warum der Bundesrat die Entlassung von Sumatriptan aus der Verschreibungspflicht ablehnte. Laut der damaligen Begründung seien Fehleinschätzungen in der Praxis vorprogrammiert. Jetzt könnte Sumatriptan die Hürde im zweiten Anlauf nehmen und partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird dem Antrag auf Entlassung aus der partiellen Entlassung aus der Verschreibungspflicht zugestimmt und somit der Empfehlung des SVA aus dem Sommer gefolgt. Das letzte Wort hat jedoch der Bundesrat.
Der selektive Agonist des 5-Hydroxytryptamin-1-like Rezeptors (5-HT1-Rezeptor) könnte demnach zukünftig zu 50 mg je abgeteilter oraler Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung rezeptfrei zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura zur Verfügung stehen. Vorausgesetzt, der Arzt hat die Erstdiagnose bereits gestellt. Eine Altersbeschränkung gibt es dabei nicht.
Um die Rechtslage zu vereinheitlichen, soll daher nun auch die Altersgrenze für die beiden anderen rezeptfreien Triptane (Naratriptan und Almotriptan) abgeschafft werden. Parallel soll auch die Indikation angeglichen werden.
Schlafmittel
Obwohl die Experten des SVA im Sommer einen generellen Rx-Switch für alle sedierenden Antihistaminika der ersten Generation für die Altersgruppe 65+ ablehnten, wird jetzt über die Einführung einer Altersgrenze für Schlafmittel diskutiert. Die Substanzen sind nicht spezifisch für den H1-Rezeptor. Sie können die Blut-Hirn-Schranke überwinden und zentrale Nebenwirkungen wie Schwindel oder Müdigkeit auslösen. Außerdem stehen die Arzneistoffe auf der Priscus-Liste: Unter Doxylamin bestehe für ältere Patienten eine erhöhte Sturzgefahr. Diphenhydramin soll außerdem im Zusammenhang mit kognitiven Beeinträchtigungen älterer Personen stehen. Zudem scheinen ältere Menschen unter Diphenhydramin ein erhöhtes Risiko für Delir-Symptome aufzuweisen.
Schon bei einer früheren Sitzung des Sachverständigenausschusses wurde darum gebeten, einen entsprechenden Antrag auf Unterstellung von Doxylamin unter die Verschreibungspflicht bei älteren Patienten zu stellen. Außerdem wurde gefordert, eine generelle Verkaufsabgrenzung für Ältere zu überdenken. Allerdings sehen Experten auf der anderen Seite einen Rx-Switch für ältere Menschen kritisch. Es drohe eine Versorgungslücke, denn es würden verschreibungsfreie Alternativen für ältere Patienten mit Schlafstörungen wegfallen.
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