Teilzeit: (K)ein Thema in der Bewerbung?
Weniger Arbeit, mehr Freizeit: Die richtige Work-Life-Balance gewinnt immer mehr an Bedeutung. Kein Wunder, dass sich viele Angestellte entscheiden, ihre Wochenarbeitszeit zu reduzieren. Doch welche Rolle spielt das bei einem Jobwechsel? Muss die Teilzeit in der Bewerbung offengelegt werden?
Von wegen 40-Stunden-Woche: Mehr als die Hälfte der Apothekenangestellten setzt auf Teilzeit. Und das zeigt sich auch unter den PTA. Denn rund jede/r zweite Kolleg:in ist in der Apotheke teilzeitbeschäftigt, wie der große PTA-Gehaltsreport 2021 deutlich gemacht hat. Die Gründe dafür sind vielfältig, beispielsweise der Wunsch nach mehr Zeit mit der Familie.
Bewirbst du dich in einer neuen Apotheke, kann die frühere Teilzeitbeschäftigung jedoch womöglich zum Problem werden. Denn dies ist nicht bei jedem/jeder Chef:in gern gesehen. Aber darfst du in der Bewerbung verschweigen, dass du zuletzt in Teilzeit gearbeitet hast?
Achtung, Stolperfalle: Teilzeit in der Bewerbung verschweigen?
Generell gilt: Wie viele Wochenstunden du in der vorherigen Apotheke geleistet hast, sollte für deine neue Position keine Rolle spielen. Immerhin hast du die jeweiligen Aufgaben trotzdem erledigt, Erfahrungen gesammelt und dich entsprechend weiterqualifiziert – ob nun an vier oder sechs Tagen in der Woche. Wer jedoch transparent sein möchte, kann als Vermerk zur früheren Stelle „Teilzeit“ oder die jeweilige Wochenarbeitszeit in den Unterlagen ergänzen. Den Grund dafür, dass du in Teilzeit gearbeitet hast, musst du dabei jedoch nicht angeben.
Achtung: Wirst du im Gespräch explizit nach deiner Wochenarbeitszeit gefragt, heißt es ehrlich sein. Denn den/die Chef:in in diesem Punkt anzulügen, kann nicht nur zu einem Vertrauensverlust führen, sondern auch den Arbeitsvertrag gefährden.
Anders sieht es aus, wenn du bei der neuen Stelle (wieder) in Teilzeit arbeiten möchtest. In diesem Fall solltest du direkt angeben, dass du nur für eine gewisse Zahl an Wochenstunden zur Verfügung stehst – vor allem, wenn du dich eigentlich auf eine Vollzeitstelle bewirbst. Hast du bereits zuvor in Teilzeit gearbeitet, kannst du dies in der Bewerbung ergänzen, um zu zeigen, dass du Erfahrung damit hast.
Übrigens: Möchtest du im bestehenden Arbeitsverhältnis von Voll- auf Teilzeit wechseln, ist dafür ein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine E-Mail kann dabei jedoch genügen, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden hat.
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