Teilzeit ablehnen: Personalmangel reicht nicht als Grund
Dass hierzulande Fachkräftemangel herrscht, ist längst bekannt. Auch in den Apotheken sind Nachwuchskräfte rar gesät und vielerorts kämpfen die Teams mit Personalnot. Zugleich wünschen sich viele Kolleg:innen angesichts wachsender Aufgaben mehr Freizeit und weniger Arbeit. Stichwort Teilzeit. Doch dürfen Chef:innen Teilzeit aufgrund von Personalmangel ablehnen?
„Apotheke und Familie sind super miteinander vereinbar“, sagen zwei Drittel der PTA. Dennoch arbeitet nur jede/r vierte Kolleg:in 40 Stunden oder mehr pro Woche in der Apotheke. Mehr als die Hälfte ist dagegen in Teilzeit beschäftigt, wie der PTA-Gehaltsreport gezeigt hat. Und der Wunsch nach weniger Arbeit wächst bei vielen Angestellten.
Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit besteht laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für Angestellte, in deren Betrieb mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt sind und die selbst länger als sechs Monate angestellt sind. Der die Chef:in darf nur Nein sagen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, beispielsweise weil die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb beeinträchtigt wird oder unverhältnismäßige Kosten entstehen. Doch gilt auch Personalmangel als Grund für das Ablehnen von Teilzeit?
Wunsch nach Teilzeit wegen Personalmangel ablehnen?
Nein, sagt das Arbeitsgericht Hannover. Die Richter:innen verhandelten einen Fall, bei dem ein Beschäftigter seine Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden auf 30 Stunden verkürzen wollte. Der Chef lehnte jedoch ab und verwies auf den vorherrschenden Fachkräftemangel. Demnach könnten die wegfallenden Stunden des Angestellten nicht durch Kolleg:innen aufgefangen werden und es ließe sich auch kein ausreichend qualifiziertes Ersatzpersonal finden.
Für das Gericht genügte dies jedoch nicht. Stattdessen hätte der Arbeitgeber ein betriebliches Organisationskonzept für die Arbeitsregelung vorlegen müssen, anhand dessen geprüft werden könne, ob es sich tatsächlich um betriebliche Gründe handele. Und auch die Behauptung der schwierigen beziehungsweise erfolglosen Personalsuche hätte eindeutig nachgewiesen werden müssen. Somit sei der allgemeine Hinweis auf Personalmangel kein Grund für das Ablehnen der Teilzeit.
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