Teammeeting nach Feierabend: Pflicht oder Kür?
Wer kennt es nicht: Nach einem besonders stressigen Tag mit vielen Diskussionen in der Apotheke fieberst du einfach nur dem Feierabend entgegen. Blöd nur, wenn der/die Chef:in für die Zeit nach Apothekenschluss noch eine Besprechung angesetzt hat. Doch ist die Teilnahme Pflicht oder darfst du das Teammeeting schwänzen? Und was gilt in puncto Arbeitszeit?
Die schlechte Nachricht vorweg: Handelt es sich um ein von der Apothekenleitung angeordnetes Teammeeting, beispielsweise weil ein Arzneimittelhersteller eine Inhouse-Schulung für die Apotheke anbietet oder wichtige Änderungen im Team beziehungsweise Dienstplan besprochen werden müssen, führt an der Teilnahme wohl kein Weg vorbei. „Der Arbeitgeber hat ein Direktions- oder Weisungsrecht und kann Angestellte zur Teilnahme verpflichten. Dazu gehören neben Besprechungen auch Fortbildungen, falls der Chef oder die Chefin Angestellte zur Teilnahme auffordert“, heißt es von der Apothekengewerkschaft Adexa.
Übrigens: Sprechen wichtige Gründe gegen deine Teilnahme am Teammeeting, beispielsweise weil du keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung hast, solltest du dies möglichst direkt nach Bekanntwerden des Termins mit dem/der Chef:in besprechen, um im besten Fall eine Alternative zu finden.
Teammeeting = Arbeitszeit?
Die gute Nachricht folgt bei der Frage nach Arbeitszeit und Vergütung. Denn der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sorgt für klare Regelungen: „Als Arbeitszeit zählen auch Teambesprechungen.“ Es spielt also keine Rolle, ob die Apothekenleitung das Teammeeting vor, nach oder während der Öffnungszeiten ansetzt, die Zeit dafür kannst du dir als Arbeitszeit anrechnen lassen. Wichtig dabei: Arbeitgebende müssen die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit im Blick behalten. So sind laut Arbeitszeitgesetz für Vollzeitkräfte maximal 48 anstelle der regulären 40 Wochenstunden möglich. Die tägliche Arbeitszeit darf also acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf zehn Stunden – entsprechend 60 Arbeitsstunden pro Woche – ist nur möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.
Achtung: Oftmals geht das Teammeeting über deine eigentliche Dienstzeit hinaus, sodass du Überstunden sammelst. Dafür bekommst du einen Zuschlag von 25 bis 50 Prozent der Grundvergütung. Dauert das Teammeeting aufgrund der ohnehin schon langen Öffnungszeiten bis in den späten Abend hinein, können zudem Zuschläge für Nachtarbeit anfallen. Ab 22 Uhr erhältst du für jede Stunde eine Grundvergütung von 1/173 des Tarifgehalts plus 50 Prozent der Grundvergütung als Zuschlag.
Handelt es sich bei dem Teammeeting nicht um eine dienstliche Besprechung, sondern eher um ein privates Treffen, um zum Beispiel mit den Kolleg:innen etwas zu plaudern, ist die Teilnahme in der Regel nicht verpflichtend. Mehr rund um die Regelungen zur Betriebsfeier erfährst du hier.
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