Apotheken haben einen Versorgungsauftrag. Und zwar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln – und das 24/7. Kein Wunder, dass einige Apotheken auch über die üblichen Öffnungszeiten hinaus und auch am Sonntag regulär geöffnet haben. Wer als PTA auch nach 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen arbeitet, erhält Zuschläge. Die Höhe regelt § 8 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV).
Während der Apothekennotdienst außerhalb der Pflichtöffnungszeiten von den Apotheker:innen übernommen wird und PTA nur im Ausnahmefall unterstützen, stehen PTA in Apotheken, die an sieben Tagen die Woche geöffnet haben, regulär im Dienstplan. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit wirkt sich auf das Gehalt aus.
§ 8 BRTV regelt den Anspruch auf Vergütung von Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, wenn diese angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde. Für die Stunden werden Zuschläge fällig. Diese variieren, je nachdem, ob es sich um Mehr- Nacht- oder die Arbeit an Sonn- und Feiertagen handelt.
- Mehrarbeit ab der 41. bis 50. Stunde: 25 Prozent der Grundvergütung
- Mehrarbeit ab der 51. Stunde: 50 Prozent der Grundvergütung
- Nachtarbeit (22 bis 6 Uhr): 50 Prozent der Grundvergütung
- Sonn- und Feiertagsarbeit: 85 Prozent der Grundvergütung
Merke: Fallen mehrere Zuschläge für die gleiche Arbeitszeit an, wird nur der jeweils höchste Zuschlag gezahlt.
Die Zuschläge werden mit dem Gehalt des Folgemonats gezahlt.
Alternativ können Zuschläge auch in Form von Freizeit abgegolten werden. Dann gilt: Eine Stunde Nachtdienst ergibt 1,5 Stunden Freizeitausgleich im Folgemonat, eine Stunde Sonntagsarbeit macht 111 Minuten Freizeit, wie die Adexa informiert.
Wer wann im Dienstplan steht, obliegt dem/der Chef:in, denn er/sie hat das Direktionsrecht und kann somit die Lage deiner Arbeitszeit bestimmen. Wer jedoch auf feste Arbeitszeiten setzt, sollte dies im Arbeitsvertrag festhalten. „Im Zweifelsfall sollten sich ADEXA-Mitglieder an die gewerkschaftliche Rechtsberatung wenden, bevor sie einer von der Apothekenleitung gewünschten Änderung oder Ergänzung ihres bestehenden Arbeitsvertrages zustimmen“, teilt die Apothekengewerkschaft mit.
„Das Thema Arbeitszeit ist knifflig und es ist immer besser, problematische Punkte schon im Vorfeld zu klären. Auch ist der derzeitige Fachkräftemangel für die Verhandlungsposition von PTA und anderen Apothekenberufen vorteilhaft. Daher gibt es auch gute Chancen, wenn man selbst nachträglich feste Arbeitszeiten für seinen Vertrag aushandeln will. Auch hier unterstützen wir unsere Mitglieder gern,“ sagt ADEXA-Juristin Christiane Eymers.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Pillen statt Pannenhilfe: E-Rezepte über ADAC-App einlösen?
„Was auch immer Ihnen fehlt. Die neue ADAC Medical App hilft“, heißt es auf der Webseite des Automobil-Clubs, der mit …
Hautanalyse: Apotheke setzt auf KI
Künstliche Intelligenz (KI) ist auf dem Vormarsch. Auch in den Apotheken können sich dadurch Arbeitserleichterungen ergeben. Die Glückauf-Apotheke Hiesfeld in …
Rezeptur: Retax und Preisabfrage unzulässig
Die Hilfstaxe wurde gekündigt und noch immer wurde keine Einigung erzielt. Daher rechnen Apotheken seit Jahresbeginn nach §§ 4 und …