Tariferhöhung: Das verdienen PTA 2022 und 2023
PTA dürfen sich rückwirkend zum 1. Januar 2022 über ein Gehaltsplus von 200 Euro brutto freuen. Zum 1. Januar 2023 gibt es eine weitere Tariferhöhung. Das verdienen PTA.
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) und die Apothekengewerkschaft Adexa haben sich im Gehaltstarifvertrag, der für das ganze Bundesgebiet mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen gilt, auf ein Gehaltsplus für alle Berufsgruppen geeinigt. Die Erhöhung erfolgt gestaffelt – zum einen rückwirkend zum 1. Januar 2022. Ein zweites Mal steigen die Gehälter zum 1. Januar 2023.
PTA-Gehalt 1. Januar 2022 pro Monat in Vollzeit
| 1. bis 2. Berufsjahr | 2.349 Euro |
| 3. bis 5. Berufsjahr | 2.464 Euro |
| 6. bis 8. Berufsjahr | 2.657 Euro |
| 9. bis 14. Berufsjahr | 2.868 Euro |
| ab dem 15. Berufsjahr | 2.983 Euro |
PTA-Gehalt 1. Januar 2023 pro Monat in Vollzeit
| 1. bis 2. Berufsjahr | 2.419 Euro |
| 3. bis 5. Berufsjahr | 2.538 Euro |
| 6. bis 8. Berufsjahr | 2.737 Euro |
| 9. bis 14. Berufsjahr | 2.954 Euro |
| ab dem 15. Berufsjahr | 3.072 Euro |
Rechtsanspruch auf alle im Tarifvertrag verankerten Leistungen und die Tariferhöhung besteht nur, wenn PTA und Arbeitgeber:in in der zugehörigen Tariforganisation sind. PTA müssen also in der Adexa und Chef:innen im ADA oder der TGL-Nordrhein sein. Außerdem ist es wichtig, wie das Gehalt im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
ePA: 14,5 Tage/Jahr „down“
Als „Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ bezeichnet das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA), die seit rund acht Monaten bundesweit zur …
Cybersicherheit-Richtlinie: Auch Apotheken betroffen
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember in Kraft getreten. Das Ziel: Die Cybersicherheit erhöhen und …
Wundbehandlung: Kassen zahlen bis Ende 2026
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung bleiben bis Ende 2026 uneingeschränkt erstattungsfähig. Der Bundesrat hat einem Änderungsantrag zum Pflegebefugnis-Erweiterungsgesetz (BEEP) zugestimmt. Anfang Dezember …












