Streptokokken-Tests: Keine Durchführung in Apotheken
Apotheken dürfen Streptokokken-Tests an Laien verkaufen, aber selbst in der Apotheke nicht durchführen. Zwar wurde die Medizinprodukte-Abgabeverordnung angepasst, aber nicht das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) Ende Februar ist die Abgabe jeglicher Laientests zum Nachweis von Erregern möglich. Zuvor durften nur Tests für einen Erregernachweis von Sars-CoV-2, Influenzaviren, RS-Viren und HI-Viren abgegeben werden.
Die MPAV gestattet zwar die Abgabe an Laien, aber nicht die Durchführung der Tests in der Apotheke. Hier gilt weiterhin der Arztvorbehalt mit Ausnahmen für bestimmte Erreger nach § 24 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz. Demnach sind „Personen unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation die Anwendung von In-vitro-Diagnostika, die für patientennahe Schnelltests bei Testung auf HIV, das Hepatitis-C-Virus, das Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) und Treponema pallidum verwendet werden, gestattet.“ Für Streptokokken-Tests gilt somit keine Ausnahme nach IfSG. Somit dürfen Apotheken die Testungen nicht vornehmen.
Als Probenmaterial für die Selbsttests dient ein Abstrich der Rachenschleimhaut. Streptokokken sind Auslöser für Scharlach. Die ersten Symptome sind eher unspezifisch. Dazu gehören Kopf- oder Halsschmerzen und Fieber. Nach ein bis zwei Tagen tritt ein Hautausschlag auf, gefolgt von der typischen „Himbeerzunge“.
Auch wenn Scharlach als klassische Kinderkrankheit gilt, können sich Erwachsene anstecken. Die Symptome ähneln denen einer Infektion bei Kindern. Oft sind bei Erwachsenen die Symptome insgesamt etwas schwächer ausgeprägt. Doch auch bei ihnen kann es zu Komplikationen wie Entzündungen des Mittelohres, der Nebenhöhlen und der Lunge kommen. Selten treten auch Spätfolgen wie akutes rheumatisches Fieber mit Entzündungen der großen Gelenke, des Herzmuskels, des Herzbeutels oder der Herzklappen sowie Entzündungen der Nieren auf. Hierbei können bleibende Schäden entstehen. Wichtig ist daher, die eingeleitete Antibiotika-Therapie nicht vorzeitig abzubrechen, um Komplikationen zu vermeiden.
Wird ein Streptokokken-Selbsttest zu Hause durchgeführt und ist dieser positiv, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden. Achtung, Selbsttests liefern keine Informationen darüber, ob der Infekt kompliziert verläuft oder nicht.
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