Moderna bietet den Apotheken die Möglichkeit, den variantenangepassten Impfstoff Spikevax zu reservieren. Im Unterschied zu Comirnaty Omicron XBB. 1.5 soll das Moderna-Vakzin nicht in Mehrdosenbehältnissen, sondern als Einzeldosis zur Verfügung stehen. Es gibt jedoch einen Haken.
UPDATE: DER ANGEPASSTE IMPFSTOFF SPIKEVAX HAT INZWISCHEN DIE EU-ZULASSUNG ERHALTEN!
Der variantenangepasste Impfstoff Spikevax soll als Einzeldosis in Packungen zu zehn Stück auf den Markt kommen. Zugelassen und somit verkehrsfähig ist der Impfstoff in der EU allerdings noch nicht. Allerdings wurde eine Zulassungsempfehlung ausgesprochen. Außerdem wird das Vakzin nicht vom Bund beschafft, eine vertragliche Vereinbarung zwischen der EU und Moderna gibt es Stand jetzt noch nicht.
Kommt die Apotheke dem Angebot von Moderna nach und reserviert das Vakzin, riskiert sie eine Retax. Und zwar dann, wenn der angepasste Impfstoff an eine Praxis geliefert oder selbst verimpft wird. Der Grund: Apotheken erhalten bis zum 31. Dezember 2027 gemäß § 421 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V nur für die Abgabe der vom Bund beschafften Coronaimpfstoffe eine Vergütung in Höhe von 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener oder verimpfter Durchstechflasche.
Somit kann die Apotheke den variantenangepassten Impfstoff Spikevax nicht über das Bundesamt für Soziale Sicherung abrechnen. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob das Vakzin, wenn es ärztlich verordnet ist, von den gesetzlichen und privaten Kassen erstattet wird. Somit besteht Retaxgefahr. Fest steht jedoch, dass in der Apotheke nur vom Bund beschaffter Coronaimpfstoff verimpft werden darf.
Die nicht variantenangepassten Moderna-Impfstoffe Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 werden vom Bund beschafft und können bestellt werden.
In der vergangenen Woche wurden rund 6.780 Corona-Infektionen dokumentiert. Das sind dreimal so viele Infektionen wie noch in der ersten Augustwoche. Und auch die neue Variante BA.2.86 – Pirola – wurde hierzulande nachgewiesen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Rezeptur-Retax kassiert: Apotheken können ganze Packung abrechnen
Apotheken sind nicht verpflichtet, bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen nur anteilige Packungen abzurechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) …
Keine Dosierung bei E-Rezept über OTC nötig
Die Dosierung ist nur bei verschreibungspflichtigen Arzneimitten Pflicht. Doch fehlt bei einem E-Rezept für Kinder über OTC-Arzneimittel die Dosierung, wird …
Wissen to go: Cannabis und Arzneimittel
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …