SPD: Keine Mehrwertsteuer auf Rx
Auf dem ordentlichen SPD-Bundesparteitag wurden verschiedene Beschlüsse gefasst. Dass verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Mehrwertsteuer befreit werden sollen und für wirkungslose Präparate – Homöopathie – kein Sonderrecht gilt, damit soll sich nun die SPD-Bundestagsfraktion befassen.
Vom 27. bis 29. Juni fand in Berlin der SPD-Parteitag statt. Der Ortsverein Lambsheim hat einen Antrag zur Mehrwertsteuerreform im Gesundheitswesen gestellt. Dieser wurde an die SPD-Bundestagsfraktion überwiesen, konkret an das Sachgebiet Steuern und Finanzen. Demnach sollen verschreibungspflichtige Medikamente von der Mehrwertsteuer gänzlich befreit werden.
Für apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel soll maximal der verminderte Mehrwertsteuersatz gelten. Vorgeschlagen wird außerdem, den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von der Mehrwertsteuer freizustellen. Zudem soll die verdeckte Mehrwertsteuerbelastung durch das Verbot des Vorwegabzugs für Ärzt:innen und Krankenhäuser aufgehoben werden.
Hinweispflicht für Homöopathika
Aus Hamburg kommt der Antrag: Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate. Auch dieser wurde an die Bundestagsfraktion – das Sachgebiet Gesundheit, Pflege – überwiesen.
„Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass homöopathische Mittel nicht weiterhin mit wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen und über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Arzneimitteln gleichgestellt werden sollen“, heißt es im Beschlussbuch. Dazu müssen verschiedene Punkte umgesetzt werden.
- Entsprechende Gesetze und Regelungen des Bundeinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für homöopathische Mittel sollen an die Zulassungskriterien von Arzneimitteln mit klinischem Wirkungsnachweis angepasst werden.
- Die zuständigen Behörden sollen homöopathischen Mitteln den Arzneimittelstatus aberkennen. Hersteller dürfen dann homöopathische Produkte nicht mehr als Arzneimittel bewerben.
- Für homöopathische Mittel und ihre Werbung ist eine Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis einzuführen. Denkbar wäre der Passus: „Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Für die Wirksamkeit dieses Produktes gibt es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege!“
Naloxon kostenfrei aus der Apotheke
Von der Landesorganisation Hamburg kam zudem der Antrag, Naloxon kosten- und rezeptfrei in den Apotheken verfügbar zu machen. Der Antrag wurde in geänderter Fassung angenommen.
Demnach soll Naloxon-Nasenspray hierzulande nach kanadischem Beispiel rezeptfrei und steuerfinanziert in allen Apotheken erhältlich sein. Außerdem sollen Suchthilfeeinrichtungen, Drogenberatungsstellen und ähnliche Organisationen kurze, staatlich finanzierte Schulungen anbieten, in denen über den Einsatz und die Wirkung von Naloxon aufgeklärt wird.
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