Spahn: Apotheken bleiben geöffnet, keine Hamsterkäufe
Kitas und Schulen schließen vielerorts, ebenso Bars, Clubs, Museen und Theater. Das neuartige Coronavirus sorgt für einen Ausnahmezustand und hat das öffentliche Leben fest im Griff. Geschäfte, die die Grundversorgung sicherstellen, sollen jedoch geöffnet bleiben. In Apotheken ist Land unter. Fest steht aber – Apotheken bleiben offen.
„Nur eines finde ich wichtig, Supermärkte, Apotheken, Banken – die werden auf jeden Fall aufbleiben, da gibt es auch ganz große Einigkeit zwischen Bund und Ländern, weil die stellen die Grundversorgung sicher“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gestern gegenüber ZDF heute. „Also kein Grund, da auf Vorrat zu kaufen, die bleiben auf.“ Apotheken gehören zu den systemrelevanten Einrichtungen, die zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben müssen.
Allerdings könnten in dieser Woche geänderte Öffnungszeiten möglich sein. Für Berlin sind beispielsweise verkürzte Ladenschlusszeiten der Apotheken möglich: Montag bis Freitag können Apotheken von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr geöffnet haben. Samstags kann die Öffnungszeit auf 12 Uhr verkürzt werden. Diese Öffnungszeiten gab das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) bekannt, wie APOTHEKE ADHOC berichtet.
Zwar bleiben Apotheken geöffnet, aber weil Schulen und Kitas schließen, ist die Personalplanung in Gefahr. Allerdings haben PTA und Apotheker infolge der Schließungen von Kitas und Schulen Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder, da sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Eine Notbetreuung ist für Kitakinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 möglich. Diese findet in der Regel in der vertrauten Kita statt. Möchten Eltern das Angebot wahrnehmen, muss eine Selbsterklärung abgegeben werden. Diese soll bestätigen, dass Eltern einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören und keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind eingerichtet werden kann. Es müssen beide Kriterien zutreffen.
Arbeitet nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf, sollte das andere Elternteil die Kinderbetreuung übernehmen und Überstunden abbummeln, unbezahlten oder bezahlten Urlaub nehmen oder wenn möglich ins Homeoffice ausweichen.
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