Spahn an Apotheker: Paracetamol nur im akuten Behandlungsfall abgeben
Paracetamol ist knapp. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumt aufgrund der Corona-Krise einen Engpass ein und richtet sich jetzt in einem Schreiben an die Apotheker und Ärzte. Paracetamol wird rationiert und soll nur im akuten Behandlungsfall abgegeben werden.
Nachdem seit Freitag das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit einer Anordnung für Höchstmengen Hamsterkäufen entgegenwirken will, limitiert Spahn jetzt die Abgabe von Paracetamol. In einem Schreiben richtet sich Spahn an die ABDA, den Großhandelsverband Phagro, den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) und Pro Generika sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Paracetamol nur im akuten Behandlungssfall abgeben und wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen
„Durch die verstärkte Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zu Lieferengpässen bei paracetamolhaltigen Arzneimitteln“, heißt es in dem Schreiben. „Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln weiterhin sicherzustellen, sollen Hersteller, Großhandel und Apotheken die Belieferung und Abgabe von paracetamolhaltigen Arzneimitteln nur für den im akuten Behandlungsfall benötigten Mengen und nur nach Prüfung geeigneter, therapeutischer Alternativen vornehmen“, so Spahn.
Apotheken werden vom Gesundheitsminister aufgefordert, im Rahmen ihrer pharmazeutischen Beratung therapeutische Alternativen zu erwägen und paracetamolhaltige Arzneimittel nur abzugeben, wenn im Einzelfall keine therapeutischen Alternativen infrage kommen. Steht keine alternative Behandlungsoption zur Verfügung, sollen Apotheken im akuten Behandlungsfall nur die für die Therapie erforderliche Menge abgeben. „Diese Vorgaben gelten auch für den Versandhandel mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln“, heißt es im BMG-Schreiben.
Hersteller und Großhandel sollen sich an den durchschnittlichen monatlichen Absatzmengen aus dem Jahr 2019 orientieren – so hatte es das BfArM am Freitag ebenfalls bekanntgegeben.
Spahn wendet sich auch an die Mediziner. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll die Ärzte auffordern, verschreibungspflichtige paracetamolhaltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.
Paracetamol scheint nicht aufgrund eines Rohstoffmangels infolge der Corona-Krise auszufallen. Fehlende Lieferungen von Rohstofflieferanten sind noch nicht zu verzeichnen. Allerdings ist die Nachfrage nach dem schmerzstillenden und fiebersenkenden Wirkstoff gestiegen. Paracetamol ist als Tablette und Zäpfchen aktuell nur eingeschränkt verfügbar. Beim Saft sieht es nach einem länger andauernden Lieferengpass aus. Die Hersteller arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, der erhöhten Nachfrage gerecht werden zu können.
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