Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Übergangsregelung bei Ersatzkassen
Nachdem die BIG direkt gesund eine Kulanzregelung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung bekanntgegeben hat, zieht der Verband der Ersatzkassen (vdek) nach. TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, und HEK folgen der Bitte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und übernehmen weiterhin die Kosten.
Zum 2. Dezember endete die Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung. Seitdem herrscht Unsicherheit. Zwar hatte Lauterbach an den GKV-Spitzenverband, den DAV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung appelliert, die Ausnahmeregelung fortzuführen, doch erst jetzt bestätigen die ersten Kassen, dass sie dem Appell folgen.
Dass die Übergangsfrist nicht verlängert wurde, ist dem Ampel-Aus geschuldet. Jetzt gewähren die Ersatzkassen eine verlängerte Kulanzregelung bis zum 2. März 2025. „Mit der Übergangsregelung garantieren wir die unterbrechungsfreie Versorgung unserer Versicherten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Sie können mit den betroffenen Produkten in gewohnter Weise im Sachleistungsprinzip versorgt werden. Eine separate Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich.“ Über die Verlängerung wurden DAV und KBV bereits am Montag informiert, so der vdek.
Eigentlich sind die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung seit Ende der Übergangsregelung nur noch erstattungsfähig, wenn der medizinische Nutzen des Produktes durch ein Antragsverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft und positiv beschieden sowie das Produkt in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) aufgenommen wurde.
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung besitzen durch einen oder mehrere Bestandteile einen pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Effekt und können einen aktiven Einfluss auf die Wundheilung nehmen. Beispiele sind metallbeschichtete, teilweise silberhaltige und antimikrobielle Wundauflagen, aber auch halbfeste bis flüssige Zubereitungen, beispielsweise Hydrogele, Lösungen oder Emulsionen.
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