Seit Jahresbeginn: PTA-Urkunde nur noch digital?
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung die PTA-Urkunde in den Händen halten – diesen Moment sehnen angehende Kolleg:innen meist schon zum Start herbei. Umso größer ist die Freude, wenn es endlich so weit ist. Doch damit ist mitunter Schluss. Denn die PTA-Urkunde gibt es inzwischen digital – für einige sogar ausschließlich.
Wurde nach dem ersten Prüfungsteil auch das halbjährige Praktikum in der Apotheke absolviert, gilt die PTA-Ausbildung als erfolgreich abgeschlossen. Gekrönt wird dies mit einer Urkunde, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und zur Aufnahme entsprechender Tätigkeiten bescheinigt. Diese muss wiederum bei der Apotheke, in der PTA angestellt sind, eingereicht und entsprechend aufbewahrt werden – Stichwort Apothekenrevision. Doch während viele Kolleg:innen den Nachweis noch mühsam digitalisieren mussten, um ihn beispielsweise per E-Mail versenden zu können, ist damit nun Schluss. Denn die PTA-Urkunde gibt es seit einiger Zeit digital. Möglich macht dies das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, das seit 29. Dezember bundesweit in Kraft ist.
PTA-Urkunde kann auch digital erstellt werden
Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen einfachen Scan des Originaldokuments, sondern um eine eigens digital erzeugte PTA-Urkunde. Denn das Gesetz regelt demnach die Möglichkeit der digitalen Errichtung und Beurkundung von Dokumenten. Genau können öffentliche Urkunden im Beurkundungstermin vollständig elektronisch errichtet, unterzeichnet und abgeschlossen werden, stellt die Industrie- und Handelskammer Hannover klar.
Bislang galt bei Urkunden meist die Papierform. „Selbst dort, wo elektronische Systeme etabliert waren, entstanden Medienbrüche: Die Urkunde wurde gedruckt, unterschrieben, anschließend eingescannt und in die elektronische Welt überführt“, so die IHK weiter. Doch damit ist nun Schluss. So kann unter anderem die PTA-Urkunde nun „originär elektronisch erstellt werden“.
Denn auch die notwendigen Unterschriften – beispielsweise von der zuständigen Amtsapothekerin oder der Landesbehörde oder Bezirksregierung – erfolgen digital, beispielsweise auf einem Signaturpad oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur. „Die notarielle Abschlussbestätigung erfolgt ebenfalls elektronisch, wodurch Authentizität und Integrität der Urkunde in gleicher Weise gewährleistet werden wie bei Papierurkunden.“
Eine Pflicht zur Umsetzung der elektronischen Präsenzbeurkundung besteht jedoch nicht, heißt es von der Bundesnotarkammer.
Übrigens: Einige Kolleg:innen erhalten die PTA-Urkunde sogar ausschließlich digital. So berichtet eine frischgebackene PTA aus Nordrhein-Westfalen, dass ihr der Nachweis nur noch in digitaler Form – per E-Mail-Anhang – zugesendet wurde.
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