Ein Mikroskop gehört zur Grundausstattung in der Apotheke beziehungsweise der Rezeptur. Denn die Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, dass nicht nur entsprechende Geräte zur Herstellung von Arzneimitteln als Lösungen, Suspensionen, Salben, Cremes, Kapseln, Zäpfchen und Co. vorhanden sein müssen, sondern auch „Geräte und Prüfmittel zur Prüfung der in der Apotheke hergestellten Arzneimittel und ihrer Ausgangsstoffe“. Zugegeben, dass ein Mikroskop aus zwei Linsen – dem Objektiv (auf den zu untersuchenden Gegenstand gerichtet) und dem Okular (zum Auge gerichtet) – besteht, ist wohl den meisten klar. Aber wusstest du auch, wer das Mikroskop entwickelt hat und woher der Name stammt? Hier kommen sechs Fakten über das Mikroskop.
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