In der Apotheke führt am Blister kein Weg vorbei. Immerhin gehört das Verblistern oftmals zu den zentralen Aufgaben, das sogar in § 34 Apothekenbetriebsordnung geregelt ist, von PTA jedoch nur unter Aufsicht eines/einer Apotheker:in übernommen werden darf. Doch seit wann gibt es Blister überhaupt und in welchen Formen? Hier kommen unsere sechs Fakten.
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