Schwangerschaft und Stillzeit: 60 Euro für Beratung
Seit 2015 besteht zwischen dem Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) und der AOK ein Vertrag über eine persönliche Arzneimittelberatung für Schwangere. Zum 1. April 2022 wurde der Vertrag um Stillende erweitert. Zum 1. August gab es Anpassungen zur Vergütung und Abrechnung.
Schwangere und Stillende, die bei der AOK Niedersachsen versichert sind, können in den rund 1.600 Apotheken in Niedersachsen eine ausführliche persönliche Arzneimittelberatung mit besonderem Augenmerk auf das un- beziehungsweise neugeborene Kind erhalten. Dazu haben der LAV und die AOK Niedersachsen eine neue Vereinbarung getroffen, die bundesweit einzigartig ist.
Schwangerschaft und Stillzeit: 60 Euro für 60 Minuten Beratung
Neu ist eine Vereinfachung der Vergütung, was die Attraktivität für teilnehmende Apotheken erhöhen soll. Bislang konnten Apotheker:innen für die Beratungsleistung eine gestaffelte Vergütung abrechnen. Für die Beratung, die maximal 60 Minuten dauern soll, konnten für die ersten 30 Minuten 33 Euro inklusive Mehrwertsteuer und für die weiteren angefangenen 30 Minuten 20 Euro inklusive Mehrwertsteuer per Abrechnungsbogen quartalsweise abgerechnet werden.
Seit dem 1. August erhalten Apotheken 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer für die Beratung mit unveränderter Dauer von einer Stunde. Abgerechnet wird per Sonderbeleg für pharmazeutische Dienstleistungen über die Sonder-PZN 18774759 gemäß der Technischen Anlage 1 Anhang 2.
AOK-versicherte Frauen können weiterhin einmal während der Schwangerschaft und einmal während der Stillzeit die Beratung in Anspruch nehmen.
„Durch die Fortführung der Vereinbarung mit der AOK Niedersachsen geben wir Schwangeren und Stillenden weiterhin Sicherheit im sensiblen Umgang mit Arzneimitteln, insbesondere wenn die werdende oder stillende Mutter erkrankt und die Einnahme von Medikamenten notwendig ist“ sagt der LAV-Vorsitzende Berend Groeneveld. Im Rahmen der Beratungsleistung verschaffen sich Apotheker:innen einen genauen Überblick, welche Medikamente oder auch Nahrungsergänzungsmittel die Schwangere oder die Stillende einnimmt oder einnehmen muss.
„Zusammen mit dem Landesapothekerverband verbessern wir die Rahmenbedingungen für eine gezielte pharmazeutische Beratung von Schwangeren und Stillenden. Denn gerade während dieser Zeit entstehen viele Fragen rund um die Einnahme von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln. Mit der Vereinbarung fördern und erleichtern wir den Zugang zu einer umfassenden Beratung“, so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.
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