Schutzimpfung übermitteln: DIM wird in DEMIS integriert
Wird in den Apotheken gegen Grippe oder Corona geimpft, müssen die Impfdaten an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Für die Coronaimpfung ist der Meldeweg gesetzlich geregelt. Dazu ist eine Anbindung an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) des RKI nötig – hier kommt das elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbandes ins Spiel. Daran wird sich auch in diesem Jahr nichts ändern. Allerdings soll DIM in das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) integriert werden.
DIM ist eine Web-Anwendung, über die Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Apotheken pseudonymisierte Daten übermitteln. Die Daten beinhalten das Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis/Reihenfolge der Impfserie, ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie Alter, Geschlecht und Wohnort-Postleitzahl. Die Daten werden an die Bundesdruckerei übermittelt, im Auftrag des RKI zwischengespeichert und vom RKI abgerufen.
Zum Jahresende war es unruhig um das Digitale Impfmonitoring geworden. Dem Vernehmen nach sollte DIM für die Meldung von Impfungen kurzfristig eingestellt werden und ab dem zweiten Quartal 2024 DEMIS genutzt werden. „Wir kommentieren das derzeit nicht“, hieß es aus dem RKI.
„Das Meldeportal des Digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) beim Robert Koch-Institut ermöglicht die zeitnahe Meldung von COVID-19 und für ausgewählte Leistungserbringer auch von Grippeschutzimpfungen“, so ein Sprecher aus dem Bundesgesundheitsministerium, der dann konkreter wird. „In Bezug auf die Erfassung und Meldung der Impfdaten wird es ab Januar 2024 keine Änderungen geben, alle Leistungserbringer können wie bisher Impfdaten erfassen und dem RKI melden.“
„Derzeit wird parallel die Integration des DIM-Meldeportals in das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) vorangetrieben.“
Grippeschutzimpfungen melden aber wie?
Dass Apotheken durchgeführte Grippeschutzimpfungen übermitteln müssen, ist zwar geregelt; anders als bei den Coronaimpfungen gibt es für Grippeimpfungen keine gesetzliche Regelung, welcher Meldeweg zu nutzen ist. Zwar sieht ein Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr genau diese Regelung vor: „Öffentliche Apotheken, die Grippeschutzimpfungen durchführen, nutzen das elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbandes zur Datenübermittlung, um die Meldedaten über DEMIS an das Robert Koch-Institut zu übermitteln.“ Doch der Entwurf wurde nie in eine gesetzliche Regelung umgewandelt.
Mehr aus dieser Kategorie
Arbeitszeugnis selbst schreiben: Pflicht oder Tabu?
Entscheiden sich Angestellte für einen Jobwechsel, haben sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bei der Formulierung lauern einige Stolperfallen. Außerdem …
Gehaltsplus trotz Krise: Fragen oder nicht?
Das Thema Gehalt sorgt auch in den Apotheken immer wieder für Diskussionen. Denn den Wunsch nach mehr Geld hegen auch …
Nur noch 16.732 Apotheken
Die Zahl der Apotheken ist weiterhin rückläufig und erreicht mit 16.732 einen neuen Negativrekord seit 1977. Seit Ende 2024 gibt …










