Salbutamol bleibt knapp
Im Dezember wurde für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform ein Versorgungsmangel bekanntgegeben. Dieser wird auf Probleme in der Herstellung und eine weltweit gestiegene Nachfrage zurückgeführt. Bis Herbst sei mit Lieferausfällen zu rechnen.
Engpässe bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln gibt es nicht nur hierzulande, sondern auch in den europäischen Nachbarstaaten, beispielsweise in Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Spanien und Schweden. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann die Mangelsituation in den einzelnen Ländern variieren.
Nationale Maßnahmen sollen die Engpässe abfedern. Dazu gehören unter anderem Ausnahmegenehmigungen zum Inverkehrbringen von Ware in ausländischer Aufmachung. In der vergangenen Woche wurde Infectopharm erneut gestattet, Salbutamol Aldo-Unión aus Spanien in den Markt zu bringen. Die Gestattung gilt für 71.860 Packungen der Charge 008V112A. Erst Anfang August wurde dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz in Heppenheim das Inverkehrbringen von 73.799 Packungen Salbutamol Aldo-Unión gestattet.
Hinzu kommen weitere Empfehlungen des Beirats für Liefer- und Versorgungsmängel. So sollen Ärzt:innen keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen. Patient:innen sollen nur dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung erforderlich ist. Ziel der Maßnahmen ist es, regionale und/oder individuellen Bevorratungen vorzubeugen. Außerdem soll nur die kleinste Packungsgröße verordnet werden.
Zudem hat der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen empfohlen, über den Zeitraum des Versorgungsmangels eventuell anfallende zusätzliche Kosten zu übernehmen – auch dann, wenn grundsätzlich keine Übernahmepflicht zusätzlicher Kosten vorliegt. Dies gilt vor allem für importierte Arzneimittel.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Akutversorgung: Stückeln nicht erlaubt
Der Rahmenvertrag sieht im Akutfall keine Abgabe von Teilmengen vor. Allerdings sind Abweichungen von der verordneten Packungsgröße möglich. Diese sind …
Zuzahlung: Retax-Falle Monatswechsel
Beim E-Rezept gibt es bei der Zuzahlung gleich mehrere Retax-Fallen – zum einen den falschen Zuzahlungsstatus, wobei der Rahmenvertrag eine …