Sabril: Lieferabriss ab April
Sabril (Vigabatrin, Sanofi) ist seit Juli 2022 von vorübergehenden Lieferengpässen betroffen. Eigentlich sollten diese nur bis zum ersten Quartal 2023 andauern, doch Beutel und Filmtabletten bleiben weiterhin knapp. Mehr noch: Ab April kann es bei Sabril Filmtabletten einen mehrwöchigen Lieferabriss geben, wie Sanofi in einem Informationsbrief mitteilt.
Sabril ist in Kombi mit anderen Antiepileptika zur Behandlung von Patient:innen mit pharmakoresistenten fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung zugelassen, wenn alle anderen adäquaten Arzneimittelkombinationen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Außerdem kommt das Arzneimittel als Monotherapie zur Behandlung infantiler Spasmen zum Einsatz.
Sabril: Lieferabriss ab April möglich
Seit Sommer 2022 sollen Sabril 500 Filmtabletten und Beutel nur gegen Vorlage eines Rezepts erfolgen. Abhängig von der Verfügbarkeit wird die Abgabe limitiert. Daran wird sich auch künftig nichts ändern, denn der Engpass bei Sabril wird voraussichtlich bis zum vierten Quartal 2023 andauern. Der Grund: „Die aktuelle Versorgungslage ist auf eine Lieferverzögerung des Wirkstoffes Vigabatrin bei unserem Lieferanten zurückzuführen“, so Sanofi.
Außerdem teilt Sanofi mit, dass Anfang April ein mehrwöchiger Lieferabriss bei Sabril 500 mg Filmtabletten mit anschließender starker Kontingentierung erwartet wird. „Eine Kompensation mit Sabril Beutel ist aufgrund der weiterhin angespannten Versorgungslage nicht möglich und würde die durchgängige Behandlung infantiler Spasmen (West‐Syndrom) gefährden.“
Handlungsempfehlungen beachten
Sanofi liefert Handlungsempfehlungen, die die Versorgung sichern sollen.
- Sabril Beutel sollten nicht bei refraktärer Epilepsie verwendet werden und möglichst nur noch der Behandlung infantiler Spasmen (West‐Syndrom) vorbehalten sein
- Sabril 500 mg Filmtabletten sind bei Verfügbarkeit den Sabril Beuteln vorzuziehen, falls die Einnahme möglich ist
Patient:innen, die bereits mit Sabril behandelt werden
- Jede Fortsetzung der Behandlung mit Vigabatrin sollte möglichst auf Kinder mit infantilen Spasmen (West-Syndrom) beschränkt werden, die eine Behandlung mit Vigabatrin benötigen. Auch hier gilt: Tabletten sind, wenn möglich dem Granulat vorzuziehen. Wird die Darreichungsform ausgetauscht, ist eine engmaschige ärztliche Kontrolle angezeigt.
- Patient:innen, die mit Vigabatrin behandelt wurden und nicht an infantilen Spasmen (West-Syndrom) leiden, sollten abhängig vom klinischen Verlauf an eine neurologische Praxis verwiesen werden. Gegebenenfalls kann eine Therapieumstellung erwogen werden.
Soll eine neue Behandlung mit Vigabatrin begonnen werden, sollte dies nur bei Kindern mit infantilen Spasmen (West-Syndrom) erfolgen – Filmtabletten sind den Beuteln vorzuziehen.
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