Risiken und Nebenwirkungen: „ … fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Seit gut drei Jahrzehnten ist der Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ Pflicht. Doch noch in diesem Jahr könnte eine Anpassung verpflichtend sein.
§ 4, Absatz 3, Heilmittelwerbegesetz gibt den bekannten Satz aus der Werbung vor. Doch über das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) ist eine Anpassung vorgesehen – weg vom generischen Maskulinum – zumindest, wenn es um die Ärzt:innen geht. „Durch die Änderung soll gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden“, heißt es im Entwurf zum ALBVVG.
Vorgesehen ist folgende Änderung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“
Damit Pharma- und Werbebranche den Reklamezusatz ändern können, sind fünf Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgesehen. Die Umstellungskosten sollten jedoch gering sein, heißt es.
„ … fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“: Kritik von der Abda
Die Abda hatte die Anpassung in ihrer Stellungnahme zum ALBVVG kritisiert und hielt die Formulierung für änderungsbedürftig. Der Grund: Zu Risiken und Nebenwirkungen könne in der Apotheke keine beliebige Person angesprochen werden – entscheidend sei vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert werde. Der Vorschlag der Standesvertretung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“
Zwar hat der Bundestag das ALBVV bereits beschlossen, doch am 7. Juli berät noch der Bundesrat darüber. Somit könnte die Anpassung im HWG noch in diesem Jahr verbindlich sein.
Apotheken gendern nicht
Gendern sorgt für heftige Debatten und hitzige Diskussionen. Das zeigt auch eine aposcope-Befragung unter den Kolleg:innen – 72 Prozent lehnen die Verwendung geschlechtssensibler Sprache ab und nur 28 Prozent befürworten das Gendern. Da wundert es nicht, dass 77 Prozent die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache als (eher/überhaupt) nicht wichtig bewerten und nur knapp 9 Prozent das Gendern in die interne und externe Kommunikation aufgenommen haben. Drei von zehn Kolleg:innen lehnen dies komplett ab und geben an, geschlechtssensible Sprache auf keinen Fall einzuführen und setzen weiterhin auf das generische Maskulinum. 46 Prozent haben bislang noch nicht darüber gesprochen.
Mehr aus dieser Kategorie
28.000 Euro für Kündigung wegen 273 Fehltagen?
Weil ein Angestellter in 38 Monaten insgesamt 273 Fehltage angesammelt hatte, wurde ihm die Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen. Dafür verlangt …
OTC-Geschäft: Versandhandel größte Bedrohung für Apotheken
Der Koalitionsvertrag und das Positionspapier der Abda machen Hoffnung für die Zukunft der Apotheken. Doch wie ist die Stimmung unter …
OTC: Anteil am Gesamtumsatz gering
Der Bereich OTC hat am Gesamtumsatz der Apotheke im Durchschnitt nur einen Anteil von 37 Prozent, wie eine Online-Befragung von …