Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass eine Rezeptur und ein Fertigarzneimittel auf einem Rezept gemeinsam verordnet werden. Ratsam ist es dennoch nicht.
Auf ein und demselben Muster-16-Formular darf neben einer Rezeptur auch ein Arzneimittel verordnet werden. Aber Vorsicht: Medizinprodukt und Rezepturarzneimittel sind tabu. Und streng genommen sollten auch Rezeptur und Fertigarzneimittel getrennt voneinander verschrieben werden.
Der Grund: Für Rezepturen ist seit einiger Zeit der Hash-Code Pflicht. Die 40-stellige Zahl wird in die zweite und dritte Taxzeile des Rezeptes aufgedruckt. Und auch die erste Zeile ist schon besetzt, denn dort haben Sonder-PZN und Gesamttaxe ihren Platz. Somit sind alle Taxzeilen für die Abrechnung der Rezeptur reserviert und es bleibt kein Platz für das verordnete Fertigarzneimittel.
„Bei der Verordnung von Rezepturen darf grundsätzlich nur die Vorderseite des Vordrucks benutzt werden. Pro Rezeptur ist hierbei ein Verordnungsformular zu verwenden“, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Die Vorgabe, die in den „Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung“ zur Anlage 2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte zu finden ist, richtet sich an die Verschreibenden und nicht an die Apotheke. Außerdem besteht keine Prüfpflicht. Somit besteht kein Verbot, ein Rezept zu beliefern und abzurechnen, auf dem Rezeptur und Fertigarzneimittel verordnet sind. Im Rahmenvertrag ist dazu keine Vorgabe zu finden.
Aber auch bei der Verordnung von mehreren Fertigarzneimitteln kann es in puncto Taxzeilen knapp werden. Aber es gibt eine Lösung. In Ausnahmefällen darf aufgrund von Platzproblemen auf einzelne Sonder-PZN verzichtet werden, und zwar dann, wenn der Aufdruck der Sonder-PZN zu mehr als drei Taxzeilen führt. Auf welche Kennzeichen verzichtet werden kann, verrät die Technische Anlage 1. Nämlich: auf die 02567018 für die Noctu-Gebühr und die 02567001 für die BtM-Gebühr. Sowie die 02567047 für die Wiederabgabe von Arzneimitteln. Im Feld „Gesamt-Brutto“ müssen die dazugehörigen Gebühren jedoch hinzuaddiert werden.
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