Das Wasserbad ist aus der Rezeptur nicht wegzudenken. Bei der Herstellung von Salben und Zäpfchen können über dem kochenden Wasser die Grundlagen aufgeschmolzen werden. Aber Vorsicht bei wasserfreien Ansätzen: Wasser oder Wasserdampf sollten beim Erwärmen nicht in den Ansatz kommen.
Werden Rezepturen unter Anwendung von Wärme hergestellt, kann das Wasserbad zum Einsatz kommen. Fantaschale oder Becherglas werden dann im Wasserdampf über dem kochenden Wasser erwärmt und Rezepturbestandteile aufgeschmolzen. „Es ist streng darauf zu achten, dass kein Wasser oder Wasserdampf in den Rezepturansatz gelangt“, teilt das DAC/NRF mit. Besonders bei wasserfreien Ansätzen, wie öligen Lösungen und Hartfettmassen für Zäpfchen, könne es zur Trübung des Ansatzes kommen, geben die Experten zu bedenken. Außerdem könne sich das Wasser beim Abkühlen abscheiden oder im Ansatz emulgieren und die Stabilität beeinträchtigen.
Wasserbad: Gefäß abdecken
Wenn möglich, sollten die Ansätze in geschützten Systemen erwärmt werden, teilen die Experten vom DAC/NRF mit. Das Gefäß könne beispielsweise mit Aluminiumfolie abgedeckt werden. Würden Suppositorien hergestellt, könne der Ansatz auch direkt in der geschlossenen Zäpfchengießflasche erwärmt werden. Wenn die Zubereitung es zulasse, könne auf der Heizplatte erwärmt werden.
Außerdem verweisen die Experten auf die Allgemeinen Vorschriften „1.1 Angaben zur Temperatur und Wärmeanwendung“ im DAC/NRF.
- Wasserbad mit wenig und nur soviel Wasser befüllen, dass kein Risiko für das „Trockenlaufen“ während der Wärmeanwendung besteht.
- Erwärmung des zu erwärmenden Gutes erfolgt durch Kontakt des Behältnisses mit dem Luft-Wasser-Gemisch im Wasserbad.
- Ausmaß und Geschwindigkeit der Wärmeanwendung werden durch die Kontaktfläche zwischen dem Behältnis und dem Gasraum im Wasserbad gesteuert sowie durch die Einwirkzeit und die Regulation der Heizleistung.
- Soll ein Rezepturansatz nur schwach erwärmt werden, muss das Wasser im Wasserbad nicht sieden.
- „Im Wasserbad“ bedeutet, dass das Behältnis zu einem angemessenen Anteil ins Wasser eingetaucht wird.
- „Auf dem Wasserbad“ bedeutet, dass das Behältnis nur mit dem Boden in das Wasser eingetaucht wird.
Das Fazit: „Bei der Herstellung und bei Prüfungen soll kein Wasser aus dem Luft-Wasser-Gemisch im Wasserbad beziehungsweise über dem Wasserbad im Behältnis kondensieren. Bei wasserarmem oder wasserfreiem zu erwärmenden Gut im Behältnis ist dies auszuschließen, beispielsweise durch geeignete Abdeckung des Behältnisses mit Aluminiumfolie oder Haushaltsfolie aus Polyethylen. Bei kritischen Herstellungsansätzen ist eine Heizplatte dem Wasserbad vorzuziehen.“
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