Sieben Tage – mit oder ohne Ausstellungsdatum? Rezepte haben eine unterschiedliche Gültigkeit. Im HV ist Zählen angesagt. Aber es gibt für die Rechnung verschiedene Vorgaben, denn in einigen Fällen ist das Ausstellungsdatum in puncto Rezeptgültigkeit inklusive.
Rezepte haben unterschiedliche Farben – es gelten verschiedene Vorgaben in puncto Lieferfristen, Angaben auf dem Rezept, Dosierung und Co. Ein Punkt ist die Rezeptgültigkeit – vor kurzem wurde die Arzneimittel-Richtlinie angepasst – und dann gibt es auch noch die Vorlagefrist bei BtM-Rezepten.
Laut Arzneimittel-Richtlinie sind Kassenrezepte 28 Tage gültig. Die Verordnungen müssen in dieser Frist beliefert werden. In § 11 heißt es: „Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden. Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“ Somit sind zwei Dinge klar: Es werden die Wochentage gezählt und das Ausstellungsdatum wird nicht mitgerechnet.
Rezeptgültigkeit: Die Sache mit dem Ausstellungsdatum
Rosa Kassenrezepte sind also in der Regel 28 Tage gültig – genau gesagt übernehmen die Kassen für diesen Zeitraum die Kosten und Patient:innen müssen unter Umständen zuzahlen. Kassenrezepte können aber auch über diese Frist hinaus beliefert werden, sie sind nämlich drei Monate gültig, allerdings erlischt der Erstattungsanspruch nach 28 Tagen und die Kosten müssen danach von den Patient:innen selbst übernommen werden.
„Retinoid-Rezepte“ (Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin) sind laut § 3b Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach Ausstellungsdatum gültig, macht summa summarum sieben Tage.
Entlassrezepte sind drei Werktage gültig – hier ist das Ausstellungsdatum inklusive. Aufgrund der SARS-CoV-2-Ausnahmereglungen sind Rezepte, die derzeit im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, sechs Werktage gültig.
Hilfsmittelrezepte sind in der Regel 28 Tage gültig. Ein Blick in den Liefervertrag ist allerdings nötig, denn es gibt unterschiedliche Regelungen.
T-Rezepte sind laut AMVV „bis zu sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“ Macht also ganze sieben Tage, denn das Ausstellungsdatum wird nicht mitgezählt.
Privatrezepte haben eine Rezeptgültigkeit von drei Monaten, es sei denn, der/die Ärzt:in hat eine Angabe zur Gültigkeit gemacht. Die Möglichkeit liefert § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung: „Gültigkeitsdauer der Verschreibung“.
Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig, es sei denn, es ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet, dann gilt eine Frist von drei Monaten.
BtM-Rezepte haben eine Vorlagefrist. Es gilt: BtM-Rezepte müssen aber innerhalb von acht Tagen – also sieben Tage plus Ausstellungsdatum – in der Apotheke vorgelegt werden. Der Lieferzeitraum entspricht dem von rosa Rezepten.
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