Entscheiden sich Raucher:innen, auf Zigaretten zu verzichten, kommt dabei Unterstützung in Form von Nikotinersatzpräparaten und verschiedenen anderen Wirkstoffen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat neue Empfehlungen zu Cytisin, Vareniclin und Co. beim Rauchstopp ausgesprochen.
Nikotin ist ein Nikotinrezeptoragonist im peripheren und zentralen Nervensystem mit ausgeprägten zentralnervösen und kardiovaskulären Wirkungen. So besitzt der Wirkstoff psychoaktive, stimulierende, entspannende und angstlösende Eigenschaften und fördert die Ausschüttung von Serotonin und Dopamin. Bei einem plötzlichen Entzug drohen Folgeerscheinungen wie Unruhe, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Heißhunger. Um den Rauchstopp zu unterstützen, kommen neben Lebensstil- und Verhaltensänderung auch eine Nikotinersatztherapie (NRT) und Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Cytisin, Vareniclin oder Bupropion ins Spiel. Von der WHO gibt es nun erstmals eine klinische Behandlungsleitlinie zur Tabakentwöhnung.
Empfehlungen zur Therapie mit Bupropion, Cytisin, Vareniclin
Demnach sollte Menschen, die mit dem Rauchen aufhören wollen, auch aktiv das Angebot pharmakologischer Behandlungsmöglichkeiten gemacht werden, da diese die Rauchentwöhnungsraten langfristig erhöhen können. Dazu gehört sowohl eine Nikotinersatztherapie als auch eine Behandlung mit Cytisin, Vareniclin oder Bupropion.
- Für Vareniclin, Bupropion und eine NRT sprechen die Expert:innen eine hohe Empfehlung aus, sodass diese als Erstlinientherapie empfohlen werden.
- Für eine kombinierte Nikotinersatztherapie – beispielsweise Pflaster und Kaugummis – sowie Cytisin wird eine moderate Empfehlung ausgesprochen.
- Bupropion kann zudem mit Vareniclin oder einer NRT kombiniert werden, wenn das Ansprechen auf die Erstbehandlung nicht ausreichend ist. Hier gilt für die Kombi Bupropion plus Vareniclin eine moderate Empfehlung, für Bupropion plus NRT eine niedrige Empfehlung.
Rauchstopp: WHO empfiehlt Kostenübernahme für Cytisin und Co.
Die WHO-Expert:innen raten dazu, die genannten Medikamente in die jeweiligen nationalen Listen der unentbehrlichen Arzneimittel aufzunehmen, um allen Raucher:innen Zugang dazu zu ermöglichen. Außerdem sollte – sofern nicht bereits vorhanden – eine Kostenübernahme geprüft werden.
Hierzulande werden Präparate zur Raucherentwöhnung vom Gemeinsamen Bundesausschuss bisher als Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (§ 34 Absatz 1 Satz 7 SGB V), eingestuft. Die Kosten für sogenannte Lifestyle-Arzneimittel tragen Patient:innen somit selbst.
Übrigens: Einem OTC-Switch für Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung erteilte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) kürzlich erneut eine Absage – unter anderem aufgrund vielfältiger möglicher Nebenwirkungen und vorliegender Kontraindikationen.
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