Q1: Erst 5.902 E-Rezepte eingelöst
Mindestens 30.000 E-Rezepte sollten im ersten Quartal 2022 erfolgreich abgerechnet werden – so ein von der gematik festgelegtes Qualitätskriterium. Doch davon ist man derzeit noch weit entfernt. Bislang wurden nur 5.902 E-Rezepte eingelöst (Stand 25. März 2022).
„Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Softwareanbieter müssen noch mehr Erfahrung mit dem E-Rezept sammeln, um das System sicher umstellen zu können“, teilte die gematik Anfang des Jahres mit. Die bundesweite Testphase wurde verlängert. Fest steht: Die Testphase solle genutzt werden, um die Anzahl der Teilnehmenden an den Tests zu erhöhen, Updates aufzuspielen, die nötige Software zu installieren, das Personal zu schulen und die Stabilität des Zusammenwirkens der einzelnen erforderlichen Komponenten intensiv zu prüfen. Das rosa Rezept hat noch nicht ausgedient.
TI-Dasbord: 5.902 E-Rezepte eingelöst
Anfang März hatte die gematik das TI-Dashboard gestartet. Dieses gewährt einen Einblick in relevante Schlüsselzahlen zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Angezeigt werden die absoluten Zahlen zur Nutzung der einzelnen Anwendungen in der TI. Dazu gehört unter anderem die Zahl der eingelösten E-Rezepte – Stand 25. März 5.902 –, sowie die übermittelten elektronischen Arztbriefe und elektronischen Patientenakten. „Für die Testphase, die im 1. Quartal weiterläuft, wurden Qualitätskriterien definiert. So sollen mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet werden”, schrieb die gematik noch Ende Januar. Wenig später hatte die gematik dies selbst als Missverständnis kassiert.
Um in der Testphase mehr Praxen für die Erprobung des E-Rezeptes zu motivieren, hat die gematik Anfang März ein Test-E-Rezept entwickelt. Die nötigen Testdaten hat die Techniker Krankenkasse (TK) zur Verfügung gestellt: „Für den fiktiven Max TK-Mustermann können Praxen fortan ein elektronisches Rezept ausstellen und dabei die technischen und organisatorischen Veränderungen, die das E-Rezept mit sich bringt, frühzeitig ausprobieren.“ Das Test-E-Rezept darf von Apotheken allerdings weder beliefert noch abgerechnet werden, sondern nur wieder freigegeben oder gelöscht werden. „Wenn die Apotheke das Test-E-Rezept einlesen konnte, zeigt dies: Die Apotheke ist auf das E-Rezept vorbereitet!“, so die gematik.
Außerdem hätten die Krankenkassen eine enge Zusammenarbeit mit den Apotheken zugesichert. Mit dem Ziel, dass technische Fehler bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht zur Retaxierung führen. Genau das hatten die Apotheker:innen befürchtet und Apothekerverbände und Rechenzentren entsprechend gewarnt.
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