Eigentlich war der verpflichtende Start des E-Rezeptes auf den 1. Januar 2022 datiert, doch stattdessen wurde die Testphase verlängert. Und so soll die Einführung des E-Rezeptes weiterhin schrittweise erfolgen. Was die nächsten Schritte sind, haben die gematik-Gesellschafter nun beschlossen.
Für die fortlaufende Testphase wurden Qualitätskriterien definiert. So sollen mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet werden, teilt die gematik mit. Außerdem hätten die Krankenkassen eine enge Zusammenarbeit mit den Apotheken zugesichert. Mit dem Ziel, dass technische Fehler bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht zur Retaxierung führen. Genau das hatten die Apotheker:innen befürchtet und Apothekerverbände und Rechenzentren entsprechend gewarnt.
Außerdem wurde beschlossen, dass alle Beteiligten ab sofort regelmäßig aktuelle Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern sollen. Die gematik werde die Testphase weiterhin eng begleiten. Ein Schwerpunkt werde dabei auf die Evaluierung der Nutzererlebnisse gelegt. An die Testphase schließt sich die flächendeckende Einführung an. Die weitere Planung stimmen die Gesellschafter in Zusammenarbeit mit der gematik ab, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die gematik hat außerdem gestern darüber informiert, dass die Landesapothekerkammern nun bis längstens 30. Juni 2022 Zeit haben, das Herausgabeverfahren für Institutionskarten von Apotheken mit unterschiedlicher Telematik-Kennung umzusetzen. Spätestens bis zum Stichtag soll sichergestellt sein, dass auch die Organisationseinheiten von Apotheken mit eigenen Karten ausgestattet und technisch in der Lage sind, elektronische Rezepte entgegennehmen zu können.
Warum sind mehrere Institutionskarten nötig? Vor-Ort-Apotheke können mehrere Karten mit jeweils unterschiedlicher ID erhalten – für Versandhandel, Heim- und Krankenhausversorgung. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass die Organisationseinheiten separat im Adressbuch der Telematikinfrastruktur von anderen Nutzer:innen gefunden und adressiert werden können.
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