Wer kennt es nicht: Schule und/oder Kita sind geschlossen und die reguläre Betreuung fällt kurzfristig flach. Doch einfach krankmelden kannst und willst du dich nicht, immerhin muss in der Apotheke erst einmal so schnell Ersatz gefunden werden. Darf das Kind mit in die Apotheke kommen?
Berufstätige Eltern stehen ein ums andere Mal vor der Herausforderung, die Betreuung ihrer Kleinen zu organisieren. Denn vor allem kurzfristige Änderungen wirbeln die Planungen ganz schön durcheinander. Immerhin: Ist das Kind krank, haben PTA gemäß Bundesrahmentarifvertrag bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr Anspruch auf eine Freistellung unter Fortzahlung des Gehaltes, wenn ihr Nachwuchs unter 16 Jahre alt ist und ein ärztliches Attest vorliegt. Zugegeben, das ist nicht gerade viel. Und fällt wieder einmal spontan die Schule aus oder springt die Tagesmutter ab, bleibt oftmals keine andere Möglichkeit, als Überstunden abzubummeln oder Urlaub zu nehmen. Oder ist es möglich, das Kind mit in die Apotheke zu nehmen?
Tipp: Durch die anhaltende Corona-Pandemie haben Mütter und Väter auch in diesem Jahr mehr Beinfreiheit, was die Betreuung ihrer kranken Kinder angeht. So wurde die Zahl der Kinderkrankentage auf 30 pro Jahr und Elternteil erhöht. Die gute Nachricht: Bis zum 23. September ist es sogar gestattet, Kinderkrankentage auch dann einzusetzen, wenn das Kind nicht krank ist und „nur“ die Betreuungsmöglichkeit fehlt.
Keine Betreuung: Mit Kind in die Apotheke?
So viel vorweg: „Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht und grundsätzlich bleiben Aufsichtspflicht und Verantwortung bei den Eltern“, heißt es von der Gewerkschaft IG Metall. Zwar profitieren Arbeitgebende generell davon, dass sie keinen plötzlichen Personalausfall kompensieren müssen. Dennoch darf sich der „Besuch“ nicht auf deine Arbeit oder die der Kolleg:innen auswirken. Die Entscheidung, ob das Kind mit in die Apotheke darf, trifft daher die Apothekenleitung. Ohne vorherige Zustimmung des/der Chef:in geht somit nichts, betont die Adexa.
Einem generellen Zutritt zur Apotheke für Kinder als fachfremde Personen steht laut Apothekenbetriebsordnung nichts im Wege, solange sie keine entsprechenden Tätigkeiten ausführen. „Labor oder Rezeptur sind für den Nachwuchs aber tabu“, mahnt die Adexa. Denn selbst bei ständiger Aufsicht lauern Gefahrenquellen. „Besser ist, diese Räume nicht mit Kindern zu betreten – auch nicht, um eine harmlose Creme anzurühren.“ Im HV haben die Kleinen ebenfalls nichts verloren. Stattdessen könnten sie im Notdienstzimmer oder im Pausenraum spielen, solange alle Gefahrenquellen beseitigt wurden.
Bevor du dein Kind mit in die Apotheke bringst, solltest du aber nicht nur den/die Chef:in um Erlaubnis fragen, sondern im besten Fall auch die Kolleg:innen informieren, sodass diese sich darauf einstellen können. Das A und O ist außerdem eine sinnvolle Beschäftigung für die Kleinen. „Bewährt hat sich ein ,Kinderkoffer‘ im Betrieb mit Spielzeug gegen Langeweile. Natürlich erfüllen auch Bücher und Malstifte ihren Zweck“, so die IG Metall. Wichtig ist, dass du regelmäßig ein Auge auf den Nachwuchs hast und deiner Aufsichtspflicht nachkommst.
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