PTA als Praxisanleiter:in – Weiterbildung startet
PTA dürfen ihr Wissen und Können an angehende PTA weitergeben, und zwar als Praxisanleiter:in – eine entsprechende Zusatzqualifikation vorausgesetzt. In Hessen und Rheinland-Pfalz startet schon bald die erste Weiterbildung.
Die PTA-Reform macht`s möglich – konkret die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum pharmazeutisch technische/n Assistent:in“. Berufserfahrene PTA mit Zusatzqualifikation dürfen die Praxisanleitung des Nachwuchses im praktischen Teil der Ausbildung übernehmen.
Gemäß den Vorgaben der Richtlinie muss die Praktikumsapotheke eine ausreichende Praxisanleitung des/der angehenden PTA sicherstellen. Der zeitliche Anteil muss mindestens 10 Prozent der Dauer des Praktikums betragen. Grundlage ist hier § 17 Absatz 2 PTA-Gesetz. Außerdem ist festgelegt, wer die Praxisanleitung durchführen darf. Und das sind:
- Apotheker:innen und
- „weitere Angehörige des pharmazeutischen Personals, die über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.“
Somit ist es auch berufserfahrenen PTA, die die Voraussetzungen erfüllen, gestattet, die Praxisanleitung für angehende PTA zu übernehmen. Einheitliche Regeln für die Zusatzqualifikation gibt es nicht. In Hessen und Rheinland-Pfalz gehen die Ludwig Fresenius Schulen einen Schritt voran und starten im Mai mit den ersten Weiterbildungen an verschiedenen Standorten.
Weiterbildung Praxisanleiter:in Therapie+PTA startet schon bald
Die Weiterbildung Praxisanleiter:in Therapie+PTA findet berufsbegleitend statt und startet in Idstein am 31. Mai, in Marburg am 14. Juni und in Koblenz am 24. Mai und umfasst 230 Unterrichtsstunden. Die sechs Module werden in Blockwochen von Mittwoch bis Samstag in der Zeit von 8:45 bis 16:45 durchgeführt. Schwerpunkte der Weiterbildung sind unter anderem:
- Kommunikation und Konfliktbewältigung
- Information, Anleitung, Schulung und Beratung
- pädagogische Grundlagen
- Theorie/Praxistransfer sowie Lernortkooperationen gestalten
- Beurteilen und Benoten
- rechtliche Rahmenbedingungen, Ethik und Berufspolitik
Teilnehmen können Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen und PTA. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.440 Euro.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft möglich werden
Während der Corona-Pandemie konnten sich Patiente:innen telefonisch bei dem/der Ärzt:in krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden – …
Kündigung: „Gesehen haben“ reicht nicht als Empfang
Geht es um das Thema Kündigung, kommt zwischen Angestellten und Chef:innen oftmals die Frage nach deren Rechtmäßigkeit auf. Doch auch …
Neuer Vorstand für den BVpta
Vor knapp einem Jahr hatte es bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes PTA (BVpta) gekracht und der Vorstand trat komplett zurück. …