Protesttag ist kein Streik
Die Vorbereitungen für den Apotheken-Protesttag laufen auf Hochtouren. In Düsseldorf und Berlin sowie weiteren Städten sind große Demonstrationen geplant. Und auch die Apotheken machen sich mit verschiedenen Maßnahmen bereit. Doch Achtung: „Auch an diesem Tag gilt das Arbeitsrecht“, stellt die Apothekengewerkschaft Adexa klar. Denn: Der Protesttag ist kein Streik.
Mehr als jede zweite Apotheke soll am 14. Juni geschlossen bleiben; die Teams setzen sich unter anderem für eine Honorarerhöhung ein. Am Apotheken-Protesttag gilt es jedoch einige Stolperfallen zu kennen und zu umschiffen. So können laut der Adexa über die Teilnahme beziehungsweise eine Schließung am 14. Juni generell nur Inhaber:innen, nicht aber Filialleiter:innen entscheiden. Hinzukommt, dass Angestellte nicht einfach fernbleiben dürfen, wenn die Apotheke sich nicht am Protest beteiligt und geöffnet bleibt.
Der Grund: Der Protesttag ist kein Streik. Denn es gebe einen entscheidenden Unterschied:
- Streik: „Streik ist ein arbeitsrechtliches Instrument, mit dem bei laufenden Tarifverhandlungen Druck auf die Vertretung der Arbeitgebenden ausgeübt werden kann.“ Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert, sodass generell alle Bürger:innen unabhängig vom Beruf das Recht dazu haben, und zwar ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.
- Protest: „Mit dem Protesttag hingegen sollen politische Forderungen der Apothekerschaft durchgesetzt werden.“ Daher sei der 14. Juni keine rechtsfreie Zone.
Keine Arbeit bei geschlossener Apotheke kann Überstunden kosten
Die Gewerkschaft nennt verschiedene Szenarien für den Apotheken-Protesttag. Arbeiten PTA und andere Kolleg:innen trotz geschlossener Apotheke – beispielsweise in der Rezeptur oder im Labor – , gelte dies als reguläre Arbeitszeit. Entscheidet sich der/die Chef:in jedoch gegen eine Tätigkeit bei Schließung, können für die entfallene Arbeitszeit Überstunden herangezogen beziehungsweise abgezogen werden. Für Kolleg:innen, die kein Stundenguthaben vorweisen können, dürfen jedoch keine Minusstunden anfallen. Stattdessen handelt es sich um Annahmeverzug und die jeweilige Zeit muss gutgeschrieben werden. Auch zum Urlaubnehmen können Angestellte nicht gezwungen werden.
Haben Angestellte ein Jahresarbeitszeitkonto, schlägt die Gewerkschaft als Alternative vor, die Arbeitszeit in der jeweiligen Woche so zu verteilen, dass Angestellte für den Mittwoch gar nicht erst eingeteilt werden.
Die Adexa ruft die Kolleg:innen, deren Apothekenleitung noch unentschlossen oder gegen eine Teilnahme ist, einmal mehr dazu auf, Überzeugungsarbeit zu leisten.
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