Probearbeiten: Das solltest du wissen
Wie lange dauert ein Probetag? Sind mehrere Tage erlaubt und muss die Zeit vergütet werden? Geht es um das Probearbeiten, stellen sich verschiedene Fragen. Fest steht: Ein Probetag in der Apotheke kann für alle von Vorteil sein, wenn es um den Jobwechsel geht.
Eines vorweg: Das Probearbeiten hat nichts mit der Probezeit zu tun, und dennoch gibt es eine Gemeinsamkeit. Sowohl du als auch das neue Team können sich beschnuppern und herausfinden, ob die neue Apotheke zu dir passt und ob im Vorstellungsgespräch nicht zu viel versprochen wurde.
Wird nach einem Vorstellungsgespräch ein Probetag in der Apotheke vereinbart, heißt das nicht automatisch, dass du den Job auch bekommst und es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt. Vielmehr handelt es sich um ein Einfühlungsverhältnis. Somit müssen Arbeitgeber:innen den Probetag nicht anmelden. Versichert bist du trotzdem. „Bewerber:innen, die in einem Unternehmen zu einem Probearbeitstag antreten und mitarbeiten, sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich dabei verletzen“, teilt der Deutsche Gewerkschaftsbund mit.
Aber Vorsicht: Probearbeiten kann unbeabsichtigt zum Arbeitsverhältnis werden, und zwar ohne eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung. Nämlich dann, wenn die Grenzen des Probearbeitens überschritten werden. Beispielsweise wenn du dich am Probetag an die Pausen- und Arbeitszeiten halten, Dienstkleidung tragen musst oder als kostenlose Arbeitskraft ausgenutzt wirst. Im Klartext heißt das: Wirst du durch die Erfüllung einer Arbeitsleistung als feste/r Mitarbeiter:in in das Team aufgenommen und ist deine Leistung gewinnorientiert, kann aus dem Probetag ein festes Arbeitsverhältnis werden, ohne das dieses vereinbart wurde. Denn: Ist das Probearbeiten wertschöpfend, handelt es sich laut § 1 Absatz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz um Schwarzarbeit.
Probearbeiten: Einige Stunden sollten reichen
Probearbeiten ist freiwillig. Eine gesetzliche Obergrenze für die Dauer des Probetages gibt es nicht. In der Regel sollten einige Stunden am Vor- oder Nachmittag genügen. Probearbeiten ist aber auch an mehreren Tagen möglich, nämlich dann, wenn Arbeiten nur an bestimmten Tagen anfallen – beispielsweise das Blistern von Arzneimitteln oder die Herstellung von Defekturen.
Achtung: Damit aus dem Probetag nicht unbeabsichtigt ein Arbeitsverhältnis wird, solltest du nur Arbeiten in geringem Umfang verrichten oder keine Arbeiten allein ausführen. Bist du allein für eine Tätigkeit zuständig, sollte diese nicht in dem Umfang erfolgen, die angestellte Kolleg:innen im Team erfüllen.
Probetag muss nicht vergütet werden
Probearbeiten darf wie beschrieben nicht gewinnorientiert und wertschöpfend sein. Außerdem musst du dich nicht an die geltenden Arbeitszeiten halten und auch keine arbeitsbezogenen Aufgaben erfüllen. Somit muss dein Probetag nicht vergütet werden. Arbeitgeber:innen dürfen jedoch eine Aufwandsentschädigung zahlen und dir bespielweise die Fahrtkosten erstatten.
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